Verstoß gegen das Widerrufsrecht

Sammelklage gegen Opodo und eDreams wegen Prime-Mitgliedschaften gestartet

Opodo-Prime-Klage
Foto: InfiniteFlow / Adobe Stock

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) geht juristisch gegen die Reiseportale Opodo und eDreams vor.

Hintergrund ist der Umgang mit der kostenpflichtigen Prime-Mitgliedschaft: Nach Angaben des ZEV sollen zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Mitgliedsbeitrag trotz eines fristgerechten Widerrufs nicht oder nur teilweise zurückerhalten haben. Mit einer Sammelklage will die Verbraucherorganisation erreichen, dass die einbehaltenen Beträge erstattet werden.

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Streit um Rückzahlung nach Widerruf

Die Prime- beziehungsweise Prime-Plus-Mitgliedschaften versprechen Preisvorteile bei Flügen und weiteren Reiseleistungen. Häufig werden sie im Rahmen einer Buchung mit einer kostenlosen Testphase beworben. Diese gilt jedoch nur für Neukunden. Wer innerhalb der vergangenen drei Jahre bereits Mitglied war, muss den Mitgliedsbeitrag in der Regel sofort bezahlen.

Nach Angaben des ZEV verweigerten Opodo und eDreams in vielen Fällen nach einem Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist die vollständige Rückzahlung. Als Begründung verwiesen die Unternehmen unter anderem darauf, dass Mitglieder bereits Preisvorteile genutzt hätten oder keinen Anspruch auf die kostenlose Testphase gehabt hätten.

Verbraucherzentrale sieht Verstoß gegen das Widerrufsrecht

Das ZEV hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. Zwar könne unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten einbehalten werden, wenn eine Leistung bereits in Anspruch genommen wurde. Voraussetzung sei jedoch, dass Verbraucher ausdrücklich einer vorzeitigen Leistungserbringung zustimmen und zuvor umfassend über die Folgen für ihr Widerrufsrecht informiert werden.

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Nach Prüfung der Buchungsabläufe kommt das ZEV zu dem Schluss, dass diese Voraussetzungen bei den Prime-Mitgliedschaften nicht ausreichend erfüllt werden. Nutzer würden weder ausdrücklich nach einer vorzeitigen Nutzung der Mitgliedschaft gefragt noch ausreichend über die Auswirkungen auf ihr Widerrufsrecht informiert.

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Betroffene können sich der Klage anschließen

Mit der Sammelklage soll erreicht werden, dass betroffene Kunden ihre einbehaltenen Mitgliedsbeiträge zurückerhalten. Je nach Fall kann es um Beträge von bis zu 120 Euro gehen.

Nach Angaben des ZEV können Verbraucher mithilfe eines Klage-Checks prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Beteiligung an der Sammelklage erfüllen. Außerdem informiert die Organisation über den weiteren Verlauf des Verfahrens und den späteren Start der Anmeldung im Klageregister beim Bundesamt für Justiz.

(red/ZEV)

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