Meta ändert Basis für personalisierte Werbung in Europa

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Bildquelle: askarim / Shutterstock.com

Der Facebook-Konzern Meta wird seinen Nutzern in Europa die Möglichkeit geben, der Sammlung von Informationen über ihr Online-Verhalten zur Personalisierung von Werbung zu widersprechen.

Meta ändert die rechtliche Grundlage zur Datenerhebung, da die bisherige Praxis Anfang des Jahres von der zuständigen irischen Datenschutzbehörde für illegal erklärt wurde. Die Umstellung werde am 5. April greifen, hieß es in einem Blogeintrag am Donnerstag.

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Meta will die Daten künftig nicht mehr auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit den Nutzern sammeln, sondern macht ein «berechtigtes Interesse» daran geltend. Aus dieser Änderung folgt auch die Möglichkeit, der Datensammlung zu widersprechen. Personalisierte Werbung ist die eine tragende Säule des Geschäftsmodells der beiden wichtigsten Meta-Dienste Facebook und Instagram.

Für die Datenschutz-Organisation Noyb, die mit ihren Beschwerden maßgeblich zur Entscheidung der irischen Datenschützer beigtragen hatte, greift die Änderung zu kurz. «Meta tauscht eine illegale Praxis gegen eine andere illegale Praxis», kritisierte Noyb Gründer Max Schrems. Statt der Möglichkeit zum «Opt-out» aus der Datensammlung sei eine vorherige «Opt-in»-Einwilligung nötig. Noyb werde umgehend auch gegen das neue Modell vorgehen.

Die irischen Datenschützer hatten im Januar einen Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt und eine Strafe von 390 Millionen Euro gegen Meta verhängt. Meta betonte am Donnerstag, der Konzern sei weiterhin der Ansicht, im Rahmen der DSGVO gehandelt zu haben. Deshalb werde der Widerspruch gegen die Entscheidung weiter vorangetrieben. Mit der Änderung wolle man aber in vorgegebener Frist die Anforderungen der Datenschützer erfüllen.

Die DSGVO regelt seit 2018, zu welchen Bedingungen personenbezogene Daten genutzt werden dürfen. Der Facebook-Konzern hatte damals in seinen Nutzungsbedingungen das Ausspielen von personalisierter Werbung zum Teil des Dienstes erklärt, für den keine eigene Zustimmung notwendig sei.

dpa

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