Mehr korrekt gestellte Behördenanfragen

Kommunikation

mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsersuchen für 2021 veröffentlicht und zieht eine unerwartet positive Bilanz.

Der Anteil rechtswidriger Auskunftsersuchen ist im Vergleich zum Vorjahr auffallend gesunken. 15,4 Prozent der Behördenersuchen wurden 2021 nicht korrekt gestellt, da sie Formfehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren. Ein Teil der unkorrekten Anfragen wurde nach der Ablehnung anschließend korrekt gestellt, so dass final nur 9,2 Prozent der Anfragen abgelehnt blieben.

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Im Vergleich zu 2020 bedeutet dies auf Seiten der Behörden eine starke Verbesserung bei der Form sowie rechtlichen Zulässigkeit der Anfragen. 2020 hatte mailbox.org noch einen Anteil von 50,6 Prozent nicht korrekt gestellter Anfragen, von denen immerhin 27,1 Prozent final abgelehnt blieben. Als Gründe werden eine bessere Standardisierung im Antragsverfahren und ein wachsendes Bewusstsein und Wissen bei den Behörden über die rechtlichen Grundlagen von Auskunftsersuchen genannt. Letztlich hat auch das strikte Ablehnen von fehlerhaften Anfragen durch Provider zu einem veränderten Agieren der Behörden geführt. Dies spiegelte sich auch in der Anzahl der Ersuchen wider, die 2021 erstmals gesunken ist und bei insgesamt 65 Anfragen lag  20 weniger als im Vorjahr. Die Anfragen stammten alle von Strafverfolgungsbehörden, wobei es sich bei 61 um Bestandsdatenabfragen und bei vier um Anfragen zur Telekommunikationsüberwachung handelte.

Kritik an unverschlüsselt gesendete E-Mails

Das Fax ist im Behördenalltag noch immer nicht wegzudenken. Und obwohl die Bundesnetzagentur den Anbietern sichere Schnittstellen wie PGP-verschlüsselte E-Mails vorschreibt und diese zur Verfügung stehen, gingen der Großteil der gesendeten E-Mail-Anfragen unverschlüsselt ein.

Anfragen nach Telekommunikationsüberwachung wieder bearbeitet

Jede Anfrage, ob nach Bestandsdaten, Postfachbeschlagnahmungen oder Verkehrsdatenabfragen, wird vom Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt eingehend geprüft, bewertet und entsprechend beantwortet oder abgewiesen. Nur bei rechtmäßiger und fehlerfreier Anfrage werden Daten herausgegeben. Nachdem mailbox.org den Vollzug von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ) aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage in der Vergangenheit ausgesetzt hatte, sind diese Anfragen 2021 wieder bearbeitet und vier TKÜ durchgeführt worden. Nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 sind auch reine E-Mail-Anbieter wieder auskunftspflichtig.

https://mailbox.org/de/

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