Ein Bericht von Netzpolitik zeigt, dass Landeskriminalämter in mindestens zwei Bundesländern Werbedaten von Datenhändlern für Ermittlungen nutzen.
Ein gemeinsamer Recherchebericht des Nachrichtenportals Netzpolitik und des Bayerischen Rundfunks offenbart, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden gezielt auf Datenbestände der kommerziellen Werbeindustrie zurückgreifen. Mindestens zwei Landeskriminalämter nutzen demnach Daten von sogenannten Datenbrokern, um gezielt Informationen über potenzielle Tatverdächtige zu sammeln. Diese Daten werden im Regelfall im Hintergrund von populären Smartphone-Applikationen über Werbe- und Tracking-Bibliotheken permanent abgeschöpft und an kommerzielle Händler weitergeleitet.
Die betroffenen Verbraucher und Mobilfunknutzer sind sich des Verkaufs, der Aggregation und der Weiterleitung ihrer detaillierten Bewegungsprofile und Identifikationsdaten in der Regel überhaupt nicht bewusst. Auf direkte Anfrage bestätigte das Landeskriminalamt Brandenburg, dass kommerziell erworbene Daten von Brokern und anderen Dienstleistern fallweise herangezogen werden, um strukturierte Informationen zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene im Land zu erlangen.
Werbedaten bei Cyberkriminalität und Wirtschaftskriminalität
Die zuständigen Polizeibehörden nutzen diese Form der werbebasierten Erkenntnisgewinnung, die in internationalen Sicherheitskreisen auch unter dem Fachbegriff Advertising Intelligence geführt wird, für klar abgegrenzte Deliktsbereiche. Die beteiligten Behörden geben an, die kommerziell erworbenen Datensätze primär zur umfassenden Aufklärung von Cybercrime und komplexer Wirtschaftskriminalität einzusetzen. Mithilfe der strukturierten Datenanalysen lassen sich verborgene Verbindungen zwischen mutmaßlichen Tätern, digitalen Tatorten und den jeweiligen kriminellen Handlungen präzise nachvollziehen.
Auch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern bestätigte offiziell, dass für Ermittlungen in den Bereichen der Cyberkriminalität und Wirtschaftskriminalität gelegentlich Daten genutzt werden, die von „einer kleinen Anzahl etablierter kommerzieller Anbieter“ stammen. Ob und in welchem konkreten Umfang weitere deutsche Bundesländer diese Methode im Geheimen anwenden, bleibt vorerst unklar. Die Sicherheitsbehörden aus insgesamt neun Bundesländern verweigerten auf Medienanfragen eine inhaltliche Auskunft zu dieser Beschaffungspraxis. Lediglich pflichtbewusste fünf Bundesländer – namentlich Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – erklärten explizit, keine Daten von kommerziellen Zwischenhändlern für die Strafverfolgung anzukaufen oder zu verwenden.
Rechtliche Bedenken und Warnungen vor Massenüberwachung
Die Praxis der behördlichen Datennutzung aus rein kommerziellen Quellen stößt bei renommierten Rechtswissenschaftlern, Strafrechtlern und Datenschützern auf fundamentale verfassungsrechtliche Bedenken. Mark Zöller, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wies darauf hin, dass es für die polizeiliche Nutzung von Daten, die ursprünglich ausschließlich zu Werbezwecken gesammelt wurden, in der Bundesrepublik keinerlei gesetzliche oder sichere Rechtsgrundlage gibt, was diese Praxis juristisch als eindeutig rechtswidrig einstufen lässt. Unabhängige IT-Experten und Bürgerrechtler warnen zudem nachdrücklich davor, dass der großflächige und unregulierte Einsatz von werbebasierten Erkenntnissen direkt in das Risiko einer unkontrollierten Massenüberwachung der Bevölkerung führt.
Frühere investigative Recherchen im Rahmen der sogenannten Databroker Files demonstrierten bereits im Detail, dass über solche gewerblichen Händler die metergenauen, zeitlich hochauflösenden Standortdaten von Millionen von Menschen in Deutschland völlig frei auf dem Markt verkäuflich sind. Mithilfe dieser Informationen lassen sich lückenlose und intime Bewegungsprofile erstellen, die extrem sensible Lebensbereiche wie Wohnorte, regelmäßige Arbeitsplätze, Beziehungsgeflechte oder Besuche in medizinischen Spezialeinrichtungen offenlegen.
In praktischen Testkäufen gelang es Investigativjournalisten und Forschenden sogar, die konkreten Bewegungen und Aufenthaltsorte von Angestellten aus deutschen Bundesministerien, Angehörigen der Bundeswehr sowie von Mitarbeitern der nationalen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste lückenlos nachzuvollziehen. Darüber hinaus bleibt in der politischen Debatte vorerst völlig ungeklärt, ob für den Ankauf dieser potenziell illegal erlangten Datenbestände reguläre Steuergelder der Bürger aufgewendet wurden.
Übersicht der behördlichen Rückmeldungen aus den Bundesländern
- Bestätigte Nutzung von kommerziellen Datenhändlern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
- Explizite Verweigerung jeglicher Auskunft zum Datenankauf: Neun Bundesländer
- Ausdrückliche Verneinung einer Nutzung von Datenbrokern: Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
(red)