Streit um DSGVO-Reform

Noyb kritisiert EU-Datenschutzänderung für KI

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Die Datenschutzorganisation noyb um Max Schrems wirft der EU vor, die DSGVO zugunsten von KI-Unternehmen aufzuweichen, und droht mit Klage.

Die von dem österreichischen Juristen Max Schrems geführte Organisation None of Your Business (noyb), die in der Vergangenheit bereits zwei transatlantische Datenschutzabkommen vor Gericht zu Fall gebracht hat, kritisiert scharf geplante Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz.

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Vorschlag zu Artikel 88c der DSGVO

Die Europäische Kommission hatte im September angekündigt, ein „ambitioniertes Programm“ zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU zu starten und die regulatorische Last für Menschen, Unternehmen und Verwaltungen „radikal zu erleichtern“. Dazu gehören nach Angaben von noyb „unmittelbare Anpassungen“ der Digitalgesetzgebung, einschließlich Änderungen an Artikel 88c der DSGVO, der in einem durchgesickerten Kompromissentwurf des EU-Rats in Artikel 88bis umbenannt wird. Laut einem Briefing-Papier soll die Verarbeitung personenbezogener Daten künftig auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden können, wenn sie „für die Interessen des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem technischen Betrieb eines KI-Systems oder eines KI-Modells erforderlich“ ist.

Kritik von noyb: digitale Enteignung

Nach Einschätzung von noyb würde die geplante Änderung es großen Technologiekonzernen ermöglichen, sämtliche über Jahrzehnte gesammelten personenbezogenen Daten praktisch ohne Einschränkung zu nutzen, solange dies „im Zusammenhang“ mit KI geschieht. Betroffen wären demnach auch Menschen, die nie Kunden eines KI-Unternehmens waren, deren Daten aber etwa vor Jahrzehnten in Chats oder sozialen Medien erfasst wurden. Eine Zustimmung der betroffenen Personen wäre laut noyb nicht mehr erforderlich, da Unternehmen automatisch ein überwiegendes berechtigtes Interesse unterstellt würde, sobald sie ein KI-Produkt trainieren oder nutzen. Max Schrems erklärte dazu:

„Eine wahrscheinliche Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sagt inzwischen, dass die Interessen von Elon Musk, Marc Zuckerberg, Google oder OpenAI, enorme Gewinne zu erzielen, Vorrang vor dem Grundrecht der Europäer auf Datenschutz haben sollten. Das ist nichts anderes als die ‚digitale Enteignung‘ der Europäer. Alles, was wir jemals in digitale Systeme eingegeben haben oder was KI-Konzerne auf andere Weise erlangt haben, wird für diese Konzerne zur freien Verfügungsmasse.“

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Max Schrems, None of Your Business (noyb)

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Reaktion der EU-Kommission

Nach Darstellung von noyb hat die Europäische Kommission ihre datenschutzrechtlichen Prioritäten zugunsten der Interessen der Technologiebranche zurückgestellt. Im Europäischen Parlament fällt die Haltung zu den geplanten Änderungen laut dem Bericht uneinheitlich aus. Noyb verweist zudem darauf, dass der Europäische Gerichtshof in der Vergangenheit bereits EU-Recht bei deutlich geringfügigeren Grundrechtseingriffen gekippt habe, etwa bei der Vorratsdatenspeicherung oder bei der Übermittlung von EU-Daten in die USA, weshalb auch die aktuellen Pläne gerichtlich überprüft werden könnten.

Noybs Erfolgsbilanz vor Gericht

Noyb ist bekannt dafür, mit rechtlichen Schritten vor dem Europäischen Gerichtshof bereits zwei große transatlantische Datentransferabkommen zu Fall gebracht zu haben: das Safe-Harbor-Abkommen im Jahr 2015 im Verfahren Schrems I sowie den EU-US Privacy Shield im Jahr 2020 im Verfahren Schrems II. Schrems erklärte, der juristische Weg könnte auch dieses Mal die letzte verbleibende Option sein, um eine Aufweichung des Datenschutzrechts zugunsten der KI-Industrie zu verhindern: „Wenn der Gesetzgeber jedes Maß und jede Richtung verloren hat, dann können sich die Menschen nur noch an die Gerichte wenden. Jedes extreme Gesetz mit einem hohen Risiko, gekippt zu werden, würde gleichzeitig nur mehr Rechtsunsicherheit schaffen, statt die versprochene Vereinfachung zu bringen.“

(red)

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