DGB: Forderung zur Mitbestimmung bei Einsatz von KI

künstliche Intelligenz

Vor dem Digitalgipfel der Bundesregierung hat der Deutsche Gewerkschaftsbund auf Mitbestimmung der Sozialpartner beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz gepocht.

«In der Arbeitswelt ist der Einsatz von KI immer hochsensibel zu bewerten, weniger beim Ob als beim Wie», sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi der Deutschen Presse-Agentur. «Deshalb müssen die Sozialpartner bei jeder Anwendung und Einführung stets konkret vorausschauend bewerten und beraten, um welche Risiken und welchen Zweck es geht.»

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Ab diesem Montag findet in Jena ein zweitägiger Digitalgipfel zum Thema «Digitale Transformation in der Zeitenwende. Nachhaltig. Resilient. Zukunftsorientiert.» statt.

Konkret warnte Fahimi davor, dass die sogenannte KI-Verordnung der EU eine solche Öffnung zur sozialpartnerschaftlichen Verabredung nicht ermögliche. Dem Beschäftigtenschutz würde ein solches Regelwerk «einen Bärendienst» erweisen, kritisierte die DGB-Chefin. Fahimi warnte, bei bestimmten Regelungsmöglichkeiten für KI-Anwendungen könnten künftig Gestaltungsrechte eingeschränkt werden.

«Es wäre ein Vertrauensbruch, wenn die EU Regelungen einführen würde, die bestehende Gestaltungsrechte in den Mitgliedsstaaten sogar einschränken könnte», sagte Fahimi. «Die KI-Verordnung darf nicht zu einem trojanischen Pferd werden, mit dem die Beschäftigten in Deutschland und Europa am Ende hintergangen werden.» Die Bundesregierung, den Ministerrat und das Europaparlament forderte Fahimi auf, eine generelle Öffnungsklausel für KI-Anwendungen in der Arbeitswelt einzuführen.

Die EU will mit der KI-Verordnung einen gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung und Nutzung der Technologie schaffen. Das Verfahren befindet sich in den Verhandlungen zwischen den EU-Gesetzgebungsorganen. KI soll dabei nach den Risiken ihrer Anwendungszwecke klassifiziert werden. KI-Software steckt etwa in der Bildverbesserung, in der Autokorrektur sowie im Gesundheitswesen.

dpa

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