Mehrheit der Deutschen lehnt Metas KI-Datennutzung ab

Deutsche Meta-Nutzer: Keine Daten für KI-Training

Meta
Bildquelle: Skorzewiak /Shutterstock.com

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Datenschutzorganisation noyb – Europäisches Zentrum für digitale Rechte zeigt: Nur sieben Prozent der befragten Meta-Nutzer in Deutschland sind bereit, ihre in sozialen Netzwerken geteilten Daten für das Training von Künstlicher Intelligenz bereitzustellen.

Ganze 27 Prozent hatten vor der Befragung noch nie von den Plänen des Unternehmens gehört.

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Datenverarbeitung ohne Einwilligung

Meta betreibt weltweit genutzte Plattformen wie Facebook, Instagram, Messenger und WhatsApp, die nach Unternehmensangaben über drei Milliarden Menschen kostenlos verwenden. Die Haupteinnahmequelle des Konzerns um CEO Mark Zuckerberg bleibt Werbung.

In Europa hat Meta begonnen, personenbezogene Daten seiner Nutzer für KI-Trainings zu verwenden – jedoch ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen. Statt einer Einwilligung beruft sich das Unternehmen auf ein „berechtigtes Interesse“, das angeblich Vorrang vor dem Grundrecht auf Datenschutz habe.

Laut Max Schrems, Vorsitzender von noyb, verfolgt Meta damit vor allem wirtschaftliche Ziele: „Meta weiß vermutlich, dass kaum jemand seine Social-Media-Daten für einen Wettbewerbsvorteil des Konzerns freigeben will. Anstatt Zustimmung einzuholen und Ablehnungen zu akzeptieren, stellt sich Meta einfach über die Datenschutzrechte seiner Nutzer.“

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Die Organisation wirft Meta zudem vor, dass weniger als die Hälfte der Nutzer die Hinweise zur KI-Datennutzung überhaupt zu Gesicht bekamen. Viele hätten erst über externe Quellen davon erfahren.

Meta weist Vorwürfe zurück

In einer Stellungnahme gegenüber dem IT-Portal The Register bestreitet Meta die Vorwürfe und verweist auf umfangreiche Informationskampagnen:
Das Unternehmen habe im Vorjahr über zwei Milliarden In-App-Benachrichtigungen und E-Mails an Nutzer in Europa verschickt, um über die Datennutzung und das Widerspruchsrecht zu informieren. Auch in diesem Jahr seien alle Facebook- und Instagram-Nutzer in der EU erneut benachrichtigt worden.

Kleanthi Sardeli, Juristin bei noyb, hält Metas Vorgehen für unzulässig. Es gebe keine Belege dafür, dass die gesetzlich geforderte Nutzerinformation ausreichend erfolgt sei. Damit könne auch nicht von einer „vernünftigen Erwartung“ ausgegangen werden, dass Social-Media-Daten für KI-Training verwendet würden.

Die Umfrage verdeutliche, dass ein Großteil der europäischen Nutzer diese Form der Datennutzung ablehne.

noyb hat Meta bereits abgemahnt und prüft eine Verbandsklage. Sollte der Konzern gegen Datenschutzrecht verstoßen haben, könnte er auch für mögliche Schäden der betroffenen Verbraucher haftbar gemacht werden.

Pauline Dornig

Pauline

Dornig

Online-Redakteurin

IT Verlag GmbH

Pauline Dornig verstärkt seit Mai 2020 das Team des IT Verlags als Online-Redakteurin. (pd)
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