Cyberbunker: Sohn von Hauptangeklagtem bestreitet Vorwürfe

Im sogenannten Cyberbunker-Prozess um ein unterirdisches Darknet-Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte hat der Sohn des Hauptangeklagten alle Vorwürfe bestritten. «Ich hatte keine Kenntnis darüber, was sich auf den Servern befand», ließ er am Montag vor dem Landgericht Trier über seine Verteidigerin erklären.

Er sei in fünf Jahren nur gesamt rund zehn Wochen vor Ort gewesen. «Von etwaigen kriminellen Sachen» habe er nichts gewusst. «Auch erwartet man so etwas nicht von seinem eigenen Vater.»

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Der 27-Jährige ist einer von insgesamt acht Angeklagten, die sich seit dem 19. Oktober 2020 vor Gericht verantworten müssen. Sie sollen in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel das illegale Rechenzentrum betrieben haben. Die Anklage wirft ihnen vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet und Beihilfe zu rund 249 000 Straftaten geleistet zu haben: Vor allem millionenschwere Drogendeals, aber auch Cyberangriffe und Falschgeldgeschäfte sollen über Server im Cyberbunker gelaufen sein.

Der 27-Jährige erklärte, er sei vor allem vor Ort gewesen, weil er dort ein Praktikum gemacht habe. Da sei es nicht um gehostete Webseiten gegangen, sondern um das Design für eine Messenger-App. Zuvor habe er für seinen Vater noch eine Zeit lang Kundenanfragen mit vorgefertigten Textbausteinen beantwortet. Es seien aber «nicht viele Mails» gewesen.

Kopf der Bande soll der Vater des 27-Jährigen gewesen sein. Der 62-Jährige hatte in der vergangenen Woche eine Einlassung zur Sache angekündigt. Am Montag wollte er aber nicht aussagen. Nach Angaben seines Anwalts brauche er zur Vorbereitung noch Zeit. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass eine Unterbrechung der Hauptverhandlung zur Vorbereitung der Einlassung nicht in Betracht komme.

Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt. «Wir werden auf jeden Fall noch Angaben zur Sache machen», sagte der Anwalt des Hauptangeklagten, Michael Eichin. Das gehe auch noch «im letzten Wort». Für Donnerstag kündigte er weitere Anträge an. Die Staatsanwaltschaft dagegen würde gern plädieren. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland mutmaßliche Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht stehen.

dpa

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