Alle sollen sich viel mehr um IT-Sicherheit kümmern

Nach Cyberangriffen wird im Nordosten nur in wenigen Fällen Lösegeld gezahlt. Bis auf einen Fall sei ihm bisher kein Unternehmen oder eine Verwaltung bekannt, die in diesem Jahr Lösegeld gezahlt hätte, sagte der Rostocker Oberstaatsanwalt Harald Nowack am Donnerstag.

Das gelte auch für den IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Schwerin und die Stadtwerke Wismar, die beide im Oktober mit einer Schadsoftware angegriffen wurden. Gezahlt hatte laut einem NDR-Bericht hingegen ein Unternehmen im Landkreis Rostock. Dort floss demnach eine vierstellige Summe.

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Die Staatsanwaltschaft empfiehlt Betroffenen jedoch, keinen Kontakt mit etwaigen Erpressern aufzunehmen und auch kein Lösegeld zu zahlen. Einerseits wolle man so die Attraktivität des Erpressungsversuchs reduzieren, anderseits sei auch im Fall einer Zahlung nicht sicher, dass die Kriminellen verschlüsselte Daten dann freigeben.

Nowack geht davon aus, dass die Täter in der Mehrzahl nicht zielgerichtet Kommunen oder mittelständische Unternehmen attackieren. Aus seiner Sicht würden sie stattdessen mittels geeigneter Software nach Schwachstellen in Netzwerken suchen, um diese zu attackieren. Man könne daher nur allen raten, sich stärker um die IT-Sicherheit zu kümmern. Dabei seien die zuletzt hierzulande betroffenen Unternehmen nicht schlecht aufgestellt gewesen, dennoch wurden sie erfolgreich angegriffen.

Aktuell sind Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge in Rostock vier Ermittlungen anhängig, die speziell in Verbindung mit Schadsoftware-Angriffen stehen. Laut Angaben der Polizei wurden in MV im Jahr 2020 insgesamt 64 solcher Vorfälle erfasst.

Der Kriminalstatistik für das Jahr 2020 zufolge hat die Zahl der Fälle in Verbindung mit Internetkriminalität insgesamt seit 2019 deutlich zugenommen. Dazu gehören auch Delikte mit Kryptowährungen und sogenannte Phishing-Angriffe mit präparierten Mails. Daneben geht die Zahl der erfassten Fälle und die der aufgeklärten jedoch bereits seit 2016 zusehends auseinander. Oberstaatsanwalt Nowack erklärte hierzu, dass eine Verfolgung von Cyberstraftaten sehr viel Personal über eine längere Zeit binde, sowohl in der Justiz, als auch bei der Polizei. Um mehr Fälle aufzuklären, werde nicht nur mehr Personal benötigt, sondern vor allem technisch speziell versiertes.

Do, 28.10.2021, 15:18 Uhr, dpa

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