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Reverse Engineer Anything

Nach Adobe-Nachbau: Rechtliche Grauzone

Das Werkzeug Reverse Engineer Anything führt die Trends auf GitHub an, ein Entwickler hat Office und Adobe nachgebaut. Rechtlich bleibt vieles unklar.

Nach Adobe-Nachbau: Rechtliche Grauzone

Mithilfe von KI lassen sich bestehende Softwareprodukte inzwischen deutlich schneller und günstiger nachbauen als bisher. Darüber berichtet der australische Sender ABC. Im Oktober hat ein kleines Entwicklerteam um Brandon Thomas nach eigenen Angaben mit KI-Werkzeugen nahezu identische, kostenlose Versionen von Microsoft Office und der Adobe Creative Cloud erstellt. Etwa zur gleichen Zeit erreichte das Werkzeug Reverse Engineer Anything die Spitze der Trends auf der Entwicklerplattform GitHub. Es soll auch Nutzern ohne Programmierkenntnisse helfen, Funktionen anderer Software zu analysieren und nachzubilden.

Vom Dekompilieren zum Nachbau

Beim Reverse Engineering wird eine Software ohne Zugriff auf ihren Quellcode untersucht, etwa durch Dekompilieren, und anhand der Erkenntnisse nachgebaut. Laut Marek Kowalkiewicz, Experte für digitale Wirtschaft an der Queensland University of Technology (QUT), unterscheidet sich das KI-gestützte Verfahren nicht grundsätzlich von der Arbeit menschlicher Entwickler, ist aber viel schneller und günstiger.

„Früher hätte ich 100 Entwickler einstellen können, um eine Kopie zu erstellen. Heute ist das nicht mehr teuer.”
Marek Kowalkiewicz, Experte für digitale Wirtschaft an der Queensland University of Technology

In Foren tauschen Nutzer laut ABC Projekte aus, etwa um die Steuerung von Fahrzeugen anzupassen, Spiele ohne Herstellerunterstützung weiter zu betreiben, Werbung auf Smart-TVs zu entfernen oder Drucker für günstigere Tintenpatronen von Drittanbietern freizuschalten. Thomas begründet sein Vorhaben mit Abomodellen und Kündigungsgebühren großer Softwareanbieter. Laut Kowalkiewicz dürften diese nun auf strengere Schutzgesetze für Software drängen.

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Rechtliche Grauzone

Der australische Anwalt Malcolm Burrows weist darauf hin, dass Software in Australien als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt ist. Unzulässig sei ein Nachbau, wenn er eine wesentliche Vervielfältigung des Originals darstellt. Das sei aber schwer nachzuweisen, wenn KI-Werkzeuge eine Software ohne Zugriff auf den Quellcode kopieren. In Deutschland erlaubt das Urheberrechtsgesetz in § 69e das Dekompilieren von Computerprogrammen nur in engen Grenzen, vor allem um die Interoperabilität mit anderen Programmen herzustellen.

Kritik an Folgen für Entwickler

Aaron Snoswell, Informatiker an der QUT, sieht die Entwicklung kritisch. Die Werkzeuge entwerteten die Arbeit von Entwicklern und dürften dazu führen, dass Unternehmen noch mehr Softwareentwicklung automatisieren. Als Beispiel nannte er unabhängige Spieleentwickler, die über Jahre an einem Spiel arbeiten, das andere dann an einem Wochenende funktionsfähig nachbauen könnten. Die von Thomas veröffentlichten Programme befanden sich zuletzt noch in einem frühen Stadium, erste Nutzer berichteten von Problemen bei grundlegenden Funktionen.

(red)

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