Kommentar

Digital Services Act muss nachgebessert werden

Mit dem Digital Services Act (DSA) will der EU-Gesetzgeber dafür sorgen, dass der Online Handel in Zukunft ein Stück sicherer wird. Der Kommissar für Binnenmarkt, Thierry Breton, hat erfolgsgewiss in Zusammenhang mit der gestrigen Plenarabstimmung ein Western-Video gepostet, das zeigen soll, dass der DSA nun „The new Sheriff in town“ sei. Aktuell kann der Markenverband nicht bestätigen, dass der Wunschgedanke aus dem Video Realität wird.

Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, fasst die Entscheidung des EP wie folgt zusammen: „Nach der Abstimmung des Europaparlamentes (EP) besteht aus Sicht des Markenverbandes auch weiterhin Nachbesserungsbedarf: Denn der zum Sheriff bestimmte DSA hat zwar einen Stern, aber keine Colts, mit denen er für Recht und Ordnung im Internet sorgt. So kann er die Verbraucher und Hersteller nicht vor den kriminellen Machenschaften von Onlinefälschungsverkäufern wirksam schützen.“

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Grundsätzlich positiv ist, dass das EP es Verbrauchern in Zukunft erleichtern will, die Identität von Händlern auf Onlineplattformen überprüfen zu können. Das ist das sog. KYBC-Prinzip, d. h. Verbraucher müssen sich auf allen Onlineplattformen, über die Fälschungskäufe stattfinden können, auf die angegebene Identität der Händler verlassen können. „Es geht in die richtige Richtung, wenn das KYBC-Prinzip mit der Ausweitung über Marketplaces hinaus Eingang in die Erwägungsgründe des DSA finden soll. Aber kriminelle Fälschungsverkäufer lassen sich von Erläuterungen nicht abschrecken. Im Rahmen der Trilogverhandlungen wird sich der Markenverband daher weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass das KYBC-Prinzip als rechtliche Anforderung verbindlich festgeschrieben wird“, sagt Christian Köhler. „Und selbst dann bleibt ein effektiver Verbraucherschutz löchrig, so lange online identifizierte Fälschungen immer wieder hochgeladen werden können. Unsere besondere Aufmerksamkeit wird daher während des Trilogs ebenso der Einführung des Stay Down Prinzips gelten.“ Auch wird sich der Markenverband weiterhin dafür einsetzen, dass die dringend notwendigen Sorgfaltspflichten in Bezug auf illegale Produkte, zu denen auch Fälschungen gehören, für alle Onlinehandelsplattformen gelten. Denn nur so wird Fälschungsverkäufern die Möglichkeit genommen, sich Schlupflöcher zu suchen. Schließlich wird auch wichtig im Trilog sein, dass das EP die aktuelle Position des Rats übernimmt, dass Onlineplattformen die Kunden im Nachgang zu ihrem Kauf informieren, wenn der Verkäufer im Zusammenhang mit Fälschungsverkauf auffällig geworden ist.

www.markenverband.de

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