Studie zeigt – Viele Deutsche haben regelmäßig Internetprobleme

In Deutschland arbeiten laut einer Studie von Bitkom e. V. wegen der Covid-19-Pandemie derzeit mehr als zehn Millionen Menschen ausschließlich im Homeoffice. Hinzukommen weitere 8,3 Millionen Menschen, die ihre Arbeit zumindest teilweise im Homeoffice erledigen. 

Insgesamt arbeitet demnach fast die Hälfte (45 %) das Beschäftigen in Deutschland vollständig oder teilweise von zu Hause.

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Entscheidend für produktives Arbeiten in den eigenen vier Wänden ist neben einer guten Büroausstattung vor allem eine zuverlässige Internetverbindung. Das Magazin finanztip.de hat deshalb eine anhand einer Umfrage mit 2.379 Teilnehmer Ende 2021 ermittelt, wie zufrieden Deutsche mit ihrem Internetanschluss zuhause sind und wie oft es zu Internetproblemen kommt.

Internetprobleme sind keine Seltenheit

Laut den Ergebnissen sind Internetprobleme in Deutschland keine Seltenheit. Knapp die Hälfte (46 %) der Teilnehmer gab an, regelmäßig Probleme mit der Internetqualität zu haben. Die bestätigen auch die Störungen bei DSLregional, laut denen es bei DSL-, Kabel- und Glasfaserverbindungen oft zu Problemen und kompletten Ausfällen kommt.
 

Finanztip Internetarger 700

Bildquelle: finanztip.de
 

Geschwindigkeitsversprechen oft nicht erfüllt

Neben Verbindungsabbrüchen und kompletten Ausfällen der Internetverbindung sind ein weiteres Problem die häufig nicht eingehaltenen Geschwindigkeitsversprechen der Provider. Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zeigen, dass nur ein Viertel der Internetnutzer zu Hause die volle Leistung vom Internetanbieter erhält. Ein Viertel erhält hingegen weniger als die Hälfte der gebuchten und bezahlten Geschwindigkeit. „Bleibt das Internet langsam, können Internetnutzer ab 1. Dezember den Preis mindern“, erklärt Arne Düsterhöft von Finanztip.

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WLAN- und Computereinstellungen

Wie die Umfrage zeigt, wird ein Teil der Internetprobleme jedoch auch durch falsche WLAN- und Computereinstellungen verursacht. „Viele Probleme entstehen am Computer, in den W-Lan-Einstellungen oder dem Internet-Router“, so Düsterhöft. Bevor die Rechnung der Internetproviders gemindert wird, sollte deshalb die lokale Technik geprüft werden.

Um ihre Internetprobleme zu lösen, optimieren Nutzer häufig die Position ihres WLAN-Routers (68 %), überprüfen die Einstellungen ihres Computers (66 %) und kontaktieren den Kundenservice ihres Internetanbieters (55 %).
 

Finanztip Internetprobleme losen 700

Bildquelle: finanztip.de

 

Bei Nutzern, die keine Probleme mehr mit ihrem Internetanschluss haben, half in vielen Fällen die Optimierung des WLANs (34 %), die korrekte Konfiguration des Computers (32 %) sowie der Kundenservice des Providers (32 %). Teilweise musste aber auch der Router ausgetauscht (13 %) werden oder es musste ein Techniker Probleme vor Ort lösen (8 %).

 

Finanztip Internet funktioniert 700
 

Bildquelle: finanztip.de

 

Novelle des Telekommunikationsgesetzes erlaubt Preisminderung

„Grundsätzlich gilt, dass der Internetanbieter dafür sorgen muss, dass die Geschwindigkeit beim Kunden am Internetanschluss ankommt“, erklärt Düsterhöft. Ist dies nicht der Fall, können Kunden seit dem 1. Dezember 2021 durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes ihren Rechnungsbetrag mindern. Laut dem Gesetz müssen sie nur die Geschwindigkeit bezahlen, die tatsächlich genutzt werden kann.

Wie stark Internetnutzer den Preis mindern können, kann pauschal aber nur schwer beantwortet werden. „Nach unserer Einschätzung müssen Kunden, die nur 50 Prozent der versprochenen Leistung bekommen, auch nur die Hälfte des Preises an ihren Anbieter zahlen. Wir empfehlen dennoch, vorerst die volle Rechnung unter Vorbehalt weiter zu zahlen“, erklärte der Experte von Finanztip. Es kann ansonsten passieren, dass der Provider bei zu hohen Rückstanden das Internet abstellt.

Speedtest der Bundesnetzagentur

Um zu belegen, dass tatsächlich eine zu geringe Geschwindigkeit anliegt, können Nutzer den Speedtest der BNetzA nutzen. Anschließend können die Ergebnisse an den Provider übermittelt werden. Diesem sollte dann eine Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt werden. Ausreichend sind hierbei 14 Tage. Reagiert der Internetprovider nicht, helfen die BNetzA oder die lokale Verbraucherzentrale. „Von unseren Lesern könnte jeder Vierte ab Dezember den Anbieter in die Pflicht nehmen, das Problem zu lösen, oder den Preis mindern“, so Düsterhöft.
 

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