QR-Codes und Urlaub mit der Corona-Warn-App

Bild: lupmotion / Shutterstock.com

Die Corona-Warn-App der Bundesregierung ist seit mehr als einem Jahr verfügbar. Inzwischen gibt es Version 2.2 mit zahlreichen neuen Funktionen.

So können jetzt auch personenbezogene Daten eingetragen und QR-Codes erstellt werden. Trotzdem ist die App nicht für die in vielen Bundesländern geforderte Kontaktnachverfolgung einsetzbar. Warum das so ist und in welchen Ländern außerhalb Deutschlands die Corona-Warn-App funktionert, erklärt Ayten Öksüz, Referentin im Bereich Datenschutz in der digitalen Welt bei der Verbraucherzentrale NRW.

Anzeige

Die App arbeitet vollkommen anonym. Trotzdem kann man jetzt persönliche Daten eingeben. Warum?
Mit der Eingabe von Namen, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer können Nutzer:innen ein Schnelltest-Profil anlegen. Damit können sie seit Mitte Mai bei einigen Teststationen den Anmeldeprozess verkürzen, weil sie einen QR-Code mit ihren eingetragenen Daten abscannen lassen können und die Daten nicht vor Ort selbst eintragen müssen. Der QR-Code wird von der Corona-Warn-App erstellt, die Daten werden nur auf dem genutzten Smartphone verschlüsselt gespeichert. Erst wenn an der Teststation der QR-Code eingescannt wird, erhält diese die eingegebenen Daten. Zudem bestimmt jede:r Nutzer:in selbst darüber, welche Daten im Schnelltest-Profil hinterlegt sind. So kann man z.B. erst einmal darauf verzichten, die Adresse im Profil einzutragen und diese dann weiterhin erst vor Ort bei der Teststation angeben. Das Schnelltest-Profil kann auch jederzeit wieder gelöscht werden. Die Zusatzfunktion kann allerdings nur an Teststationen eingesetzt werden, die kein eigenes Terminbuchungssystem haben und deren Betreiber mit der CWA arbeiten. 

Ist durch das Schnelltest-Profil auch die Kontaktnachverfolgung möglich?
Nein. Nach wie vor arbeitet die Corona-Warn-App vollkommen anonym. Auf die eingetragenen Kontaktdaten kann niemand ohne hohen kriminellen Aufwand zugreifen, weil sie ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert werden. Auch werden die Daten nicht mit der Warnung vor Infektionen durch die App verknüpft. Betreiber und Gesundheitsämter können sie also nicht auslesen, ohne das Smartphone in die Hände zu bekommen. An dieser Stelle besteht auch der große Unterschied zu Apps wie zum Beispiel „luca“. Diese Apps übermitteln die angegebenen Daten an die Gesundheitsämter und ermöglichen damit die Kontaktnachverfolgung. Hierzu werden die Daten jedoch zunächst auf einem zentralen Server gespeichert.

Gleiches gilt für die QR-Codes, die die Corona-Warn-App neuerdings für Veranstaltungen erstellen kann. Nutzer:innen erhöhen mit der neuen Funktion für sich selbst die Wahrscheinlichkeit, bei einem erhöhten Infektionsrisiko gewarnt zu werden. Das funktioniert so: Veranstalter:innen erstellen den QR-Code, Anwender:innen der Corona-Warn-App scannen ihn ein. Meldet danach ein:e Teilnehmer:in ein positives Corona-Testergebnis, werden die anderen, die sich bei der Veranstaltung auf diesem Wege angemeldet haben, über ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert. Sie müssen sich dann allerdings selbst mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.

Der Sommer steht an und damit vielleicht auch wieder die eine oder andere Urlaubsreise. Funktioniert die Corona-Warn-App auch im Ausland?
In einigen europäischen Ländern ja. Die EU hat einen Standard geschaffen, über den die nationalen Corona-Apps untereinander kommunizieren und die anonymen Schlüssel austauschen können. Urlauber:innen können also auch dort in der deutschen App über ein erhöhtes Infektionsrisiko im Ausland gewarnt werden. Die beteiligten EU-Länder sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Slovenien, Spanien, Tschechien und Zypern. Darüber hinaus sind Norwegen und die Schweiz ans System angeschlossen. Voraussetzungen für das einheitliche System sind unter anderem, dass die nationalen Apps nur unbedingt nötige Daten erfassen und nicht an einer zentralen Stelle speichern. Weil Apps einiger Länder diese Bedingungen nicht erfüllen (wie zum Beispiel Frankreich oder Portugal), sind sie nicht dabei. Wer will, müsste in diesen Ländern die nationalen Apps installieren, um vor Infektionsrisiken gewarnt zu werden.

www.verbraucherzentrale.nrw

Anzeige

Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel

Newsletter
Newsletter Box

Mit Klick auf den Button "Jetzt Anmelden" stimme ich der Datenschutzerklärung zu.