Bundestagsgutachten warnt Bundesregierung vor “Hackback”

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einem Gutachten vor den Folgen einer offensiv ausgerichteten Cyber-Sicherheitsstrategie gewarnt.

Das als «Nur für den Dienstgebrauch» eingestufte Papier wurde am Dienstag vom Portal «Netzpolitik.org» veröffentlicht. Bei einem Einsatz digitaler Waffen könne das anvisierte Ziel grundsätzlich nicht so ausgeschaltet werden, dass unbeabsichtigte Schäden ausgeschlossen werden könnten, heißt es in dem Gutachten. Systeme, die an das eigentliche Ziel angeschlossen sind, könnten bei einem Angriff entweder direkt mitbetroffen oder über einen Kaskadeneffekt in Mitleidenschaft gezogen werden.

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Beim «Hackback» geht es darum, bei großangelegten Attacken – etwa auf Stromnetze oder andere Teile wichtiger Infrastruktur – in ausländische Server einzudringen, um diese lahmzulegen. Die schwarz-rote Koalition im Bund streitet seit Monaten darüber, ob und wie deutsche Sicherheitsbehörden bei Cyberangriffen aus dem Ausland zurückschlagen dürfen.

Das Bundestagsgutachten warnt eindringlich vor dem «Risiko eines Rüstungswettlaufes und einer Militarisierung des Internets – was mehr neue Probleme schaffen als bestehende lösen würde». Als Alternative befürwortet der Gutachter eine Verstärkung der Abwehrfähigkeiten im Cyberraum. «Anstatt in einen (…) Wettlauf einzutreten, werden stattdessen Investitionen in die Hochtechnologie empfohlen, die im Ergebnis zu resilienteren Systemen führen, deren defensive Kraft ausreicht, um vor Schäden zu schützen.»

Ausführlich beschäftigt sich das Gutachten mit der Frage, welche Institution in Deutschland überhaupt technisch und rechtlich in der Lage sei, sogenannte «Hackbacks» durchzuführen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ordnet diese Fähigkeit vor allem der Bundeswehr und seinem Zentrum Cyberoperationen (ZCO) zu. Für den Einsatz deutscher Streitkräfte bestünden allerdings hohe verfassungsrechtliche Hürden. «Der Einsatz der Bundeswehr zum „Hackback“ müsste folglich einen Verteidigungsfall voraussetzen, also die Reaktion auf eine militärische Gewaltanwendung, die von außen kommt.» Außerdem entscheide über den Einsatz der Bundeswehr allein der Bundestag.

Für «Hackbacks» durch den Auslandsgeheimdienst BND, der vor allem von der Union ins Gespräch gebracht wurde, sieht der Gutachter starke Zweifel an der rechtlichen Zuständigkeit. «Abgesehen davon wird bezweifelt, dass (beim BND) überhaupt die technische Kompetenz vorliegt, um „Hackbacks“ zu realisieren.»

dpa
 

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