Cyber Crime

Enkeltrick 4.0 – alter Wein in neuen Schläuchen

Nicht jeder Cyber-Angriff betrifft IT-Abteilungen. Ungebetene Gäste greifen Unternehmen auch über andere Wege an und verursachen bisweilen massive finanzielle Schäden.

Unternehmen werden immer häufiger Opfer von Vermögensverlusten durch Täuschungen bei der Stammdatenänderung. Ein bekanntes Beispiel der vergangenen Jahre ist die Nürnberger LEONI AG. Bei der Stammdatenänderung verschaffen sich unberechtigte Dritte Zugang zu digitalen Kommunikationsflüssen zwischen Lieferant und Kunde. Sie platzieren in der E-Mail-Korrespondenz täuschend echte Scheinrechnungen oder Mitteilungen über die Änderung der Bankverbindung oder der Lieferadresse. Die Absender bedienen sich hierzu echter oder beim flüchtigen Hinsehen kaum erkennbarer gefälschter Adressen. Die Fälschungen können fehlende Buchstaben in der Mitte von langen Namen oder beispielsweise den Austausch von „rr“ durch „n“ beinhalten.

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Die Mehrzahl solcher Täuschungen erfolgt bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Neben Faktoren wie Sprachbarrieren und der zeitlichen Verschiebung kommt hinzu, dass sich bereits erteilte Bankanweisungen häufig nur schwer stoppen oder rückabwickeln lassen. Es handelt sich bei solchen Betrugsfällen in der Regel um organisierte Kriminalität, denen monatelange Recherchen und gezielte Social-Engineering-Angriffe vorausgehen.

Eine alte Betrugsmasche neu belebt

Die Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ warnte bereits in den 1970er- und 1980er-Jahren vor dem „Enkeltrick“. Im unternehmerischen Umfeld wird diese Form der Vortäuschung einer falschen Identität heute als „Fake President“, „CEO Fraud“, „Payment Diversion“ oder „Fake Identity Fraud“ bezeichnet. „All diese Ansätze lassen sich als Identitätsbetrug zusammenfassen, gegen den IT-Abteilungen weitestgehend machtlos sind“, erklärt Michael B. Schröder, Wirtschaftsprüfer bei Ecovis in Düsseldorf. Auch wenn die IT-Abteilungen in der Regel das Medium oder den Kommunikationsweg bereitstellen, handelt es sich nicht um IT-Sicherheitslücken. Mit Belastungstests für interne Kontrollsysteme (IKS) lassen sich jedoch Erkenntnisse gewinnen, über welche Wege die Eindringlinge von außen angreifen.

Michael B. Schröder, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in Düsseldorf 

www.ecovis.com
 

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