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Bei Plattformarbeit droht in Europa ein Flickenteppich

Ob Fahrer von Lieferdiensten oder hochqualifizierte Softwareentwicklerinnen: Jobs und Tätigkeiten, die über eine digitale Plattform vermittelt werden, sollen in der EU künftig einheitlich behandelt werden, etwa bei der Frage, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung handelt.

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