
HR-Abteilung: In fünf Schritten EU-DSGVO-konform
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verbindlich für alle Mitgliedsstaaten. Wer die neuen Regelungen nicht umsetzt, muss mit hohen Strafen rechnen. In vielen Unternehmen herrscht deswegen große Verunsicherung. Doch Personalabteilungen, die schon das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewissenhaft angewandt haben, können unterstützt durch die richtige HR-Software in wenigen Schritten EU-DSGVO-konform werden.