
DSGVO – Rechtsunsicherheit: Abmahnung durch Mitbewerber?
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Bonn fallen Verstöße gegen die DSGVO nicht in den Anwendungsbereich des Wettbewerbrechts. Mitbewerber können daher keine wirksamen Abmahnungen aussprechen. Das LG Würzburg ist anderer Ansicht.