
Verfassungsgericht stärkt Adblocking
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der Axel Springer SE nicht zur Entscheidung angenommen und damit das Verfahren gegen das Softwareunternehmen eyeo GmbH, das den weltweit genutzten Werbeblocker Adblock Plus vertreibt, vollumfänglich abgewiesen. Dies teilte das Gericht heute auf Anfrage der eyeo GmbH mit.