
Die DSGVO und der Brexit: Was Cloud-Kunden beachten sollten
Nach dem Brexit gilt Großbritannien als Drittland im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO vgl. Art. 44-50). Deutsche Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern durch Cloud-Dienste in Großbritannien verarbeiten, müssen sich dadurch neuen Herausforderungen stellen.