
BGH: Facebook muss bei Intensität von Datennutzung Auswahl lassen
Facebook muss seinen Nutzern künftig eine Wahlmöglichkeit bei der Sammlung und Verknüpfung von Daten aus anderen Internetdiensten anbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag in Karlsruhe eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, mit der der Vollzug einer entsprechenden Verfügung des Bundeskartellamtes aufgeschoben worden war.