Worauf ist beim Kauf gebrauchter Lizenzen zu achten?

Beim Kauf gebrauchter Software-Lizenzen ist ein umsichtiges Vorgehen notwendig. In der Branche gibt es viele schwarze Schafe, die auch gefälschte Lizenzen anbieten. Wer einen einzelnen Schlüssel jedoch ohne ein Installationsmedium zu einem Super-Schnäppchen-Preis findet, oder wem eine selbst gebrannte DVD angeboten wird, der sollte die Finger von diesem Angebot lassen. 

Hier handelt es sich mit Sicherheit um eine rechtlich nicht gültige Lizenz. Eine andere Risikoquelle sind verdongelte Versionen. Diese sind mit einem Kopierschutz versehen, der verhindert, dass die Software installiert werden kann. In diesem Fall könnte der Händler schriftlich garantieren, dass die Lizenz in Ordnung ist. Tut er dies nicht, ist ebenfalls von einer rechtlich nicht gültigen Lizenz auszugehen.

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Volumen- oder OEM-Lizenzen

Eine Windows-Lizenz ist nur dann eine rechtlich gültige, wenn mindestens der Aufkleber mit dem Key darauf und die Setup-DVD mitgeliefert wird. Wichtig ist außerdem, dass diese Bestandteile schon seit der Erstauslieferung zusammengehören. Sie lassen sich im Nachhinein nicht anders kombinieren. Händler können eine OEM-Lizenz, die zu einer auf einem PC vorinstallierten Software gehört, erneut verkaufen, das Einverständnis von Microsoft vorausgesetzt. Diese Händler haben einen Vertrag mit Microsoft und verkaufen MAR-Lizenzen. Eine MAR-Lizenz ist eine Microsoft-Authorized-Refurbisher-Lizenz.

Dazu kaufen die Händler gebrauchte OEM-Lizenzen und melden die erworbenen Installationsschlüssel an Microsoft. Von dort erhalten sie dann neue Original-Setup-DVDs und die entsprechenden Installationsschlüssel. Kunden können dann diese Software Keys kaufen. An MAR-Lizenzen verdient Microsoft ebenfalls und das sogar zweimal. Die MAR-Händler zahlen einen Teil des Verkaufserlöses an Microsoft. 

Händler-Garantie sorgt für Sicherheit

Händler, die MAR-Lizenzen oder gebrauchte Lizenzen verkaufen, müssen ihren Kunden garantieren, dass diese Lizenzen legal sind und tatsächlich funktionieren. Kann ein Kunde mit seiner Lizenz Windows nicht aktivieren, ist der Händler für Ersatz verantwortlich. Microsoft ist nur dann in der Verantwortung, wenn die Lizenz auch bei Microsoft erworben wurde.

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Gebrauchtwarenhandel, ein uraltes Geschäft

Der Handel mit gebrauchten Waren ist schon seit langer Zeit üblich. Das gilt für fast alles. Auf deutschen Internetportalen gibt es Gebrauchtfahrzeuge im Angebot. Hier stellt keiner die Frage, ob Erwerb oder Verkauf illegal ist oder ob es Lizenzbedingungen gibt, die gegen einen Handel sprechen. Bei Software ist das zunächst etwas anderes. Sie unterliegt nicht wie andere Produkte der natürlichen Abnutzung. Ein Kraftfahrzeug ist irgendwann abgenutzt und hat nur noch Schrottwert. Eine Software bleibt theoretisch viele Jahre wie neu und kann wieder und wieder benutzt werden, ohne dass es zu Abnutzungserscheinungen kommt. Lediglich die Weiterentwicklung der Software lässt sie mit der Zeit alt aussehen. Irgendwann läuft die alte Software nicht mehr auf der neuen Plattform. Oder es kommt zu Sicherheitsproblemen und die Software lässt sich deshalb nicht mehr weiterverwenden. 

Manche Software-Produkte kommen nie als Neuware in den Handel, sodass die Kunden keine Alternative zum Gebrauchtkauf haben. Das passiert häufig, wenn Hersteller einer Software ihre Produkte nur noch als Mietmodell vertreiben oder nur eine Cloudversion zur Verfügung stellen. Wer keines von beiden möchte, muss die Vorgängerversion verwenden und hat häufig keine andere Alternative als die Software gebraucht zu kaufen.

Was ist zu beachten?

Beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Software gelten bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen, die jeder Händler einhalten muss. So darf beispielsweise die Zahl der Nutzungsrechte nicht ansteigen. Konkret heißt das, dass eine Vervielfältigung strikt verboten ist. Ein Händler darf nicht mehr Lizenzen verkaufen, als er erworben hat. Die verkaufte Software muss vom ursprünglichen Rechner entfernt und die Lizenz unbrauchbar gemacht werden. Das heißt, es ist rechtlich vorgeschrieben, dass die Software vom Rechner gelöscht und vernichtet wird. Möglicherweise vorhandene Backup-Kopien sind ebenfalls zu vernichten.

Verkaufte Lizenzen dürfen kein Ablaufdatum haben und es muss eine Kaufversion sein. Unerheblich ist dabei, ob die Software per Download oder auf einer DVD oder CD zum Kunden gelangt. Die Lizenzen müssen außerdem in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum, also EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) in Verkehr gewesen sein. Zudem muss die Software frei von Rechten Dritter sein. Geleaste oder gemietete Software darf nicht weiterverkauft werden. Der Händler muss die Software regulär gekauft haben.

Verkauf ohne Original-Datenträger

In wenigen Ausnahmefällen ist der Kauf oder Verkauf von selbst gebrannten DVDs oder CDs oder ein handgeschriebener Zettel mit dem Lizenzschlüssel legal. Das kann passieren, wenn die Originale verloren gegangen oder beschädigt sind. Hier ist es notwendig, dass der Händler einen schriftlichen Beleg hat, der ausdrücklich die Zustimmung des Rechteinhabers belegt. Rechteinhaber sind die Softwarehersteller. Hat der Verkäufer dazu keinen Beleg beispielsweise von Microsoft oder Adobe, handelt es sich wahrscheinlich um ein illegales Angebot.

Sonderfall: ESD-Software

Neben gebrauchten Software-Keys gibt es im Internet auch sogenannte ESD-Keys. ESD bedeutet Electronic Software Distribution. Diese Lizenzschlüssel sind rein digital, es gibt keinen gedruckten Lizenzschlüssel. Bei dieser Art Software ist Vorsicht geboten. Hier kommt es häufig zur nachträglichen Deaktivierung der Software durch den Hersteller. Denn es handelt sich dabei meist um Lizenzkeys für Entwickler. ESD-Keys sollten, falls es sich nicht vermeiden lässt einen zu erwerben, nur bei einem namhaften Händler gekauft werden, der seinen Sitz in Deutschland und einen guten Ruf hat.
 

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