
Mobilfunkfirmen dürfen nach Kündigungen keinen Rückruf verlangen
Nach einer fristgerechten Kündigung durch einen Verbraucher dürfen Mobilfunkunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht versuchen, diesen über Rückgewinnungsschreiben doch bei der Stange zu halten. Das geht aus einem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Kiel (Az. 14 HKO 42/20) hervor, auf das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Dienstag hinwies.