
Auch Geheimdienste dürfen Staatstrojaner nutzen
Der Staatstrojaner soll vom Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) angewandt werden dürfen. Das hat das Kabinett der Bundesregierung am 28. Oktober dieses Jahres entschieden.