
Social Media: YouTube erobert die Spitze zurück, TikTok wächst am stärksten
YouTube hat sich die Krone des beliebtesten Social-Media-Dienstes zurückerobert: Sieben von zehn Onlinern ab 16 Jahren nutzen aktuell Googles Do-it-yourself-Videoportal.
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Rocco Indovina möchte, dass hochwertige NFT-Kunst für jedermann erreichbar ist. Wer die letzten Buchstaben bzw. Zahlen des Zugangsschlüssels (Private Key) für einen sogenannten Non-Fungible Token in zwei seiner Bildern zuerst findet, bekommt diese Kunst geschenkt.
Statt draußen sind die meisten Menschen in der Pandemie deutlich mehr im Internet unterwegs. Homeoffice und Unterhaltung in Form von Video on Demand lassen den Bedarf an Bandbreite weiter steigen.
SASE (Secure Access Service Edge) ist ein Ansatz, von dem Analysten, Anbieter und andere Experten behaupten, dass Unternehmen nicht darauf verzichten können. Aber wie kann SASE in die Praxis umgesetzt werden?
ThreatQuotient kündigt den ThreatQ TDR Orchestrator an, eine neue datengesteuerte Automatisierungsfunktion für eine effizientere und effektivere Erkennung und Bekämpfung von Bedrohungen.
Jeder dritte Brite zwischen 18 bis 24 Jahren überlegt, seinen Job zu kündigen oder seine Ausbildung abzubrechen, um ausschließlich Waren mithilfe von Smartphone-Apps zu verkaufen.
Hamburg ist das Bundesland mit der größten Dichte an IT-Spezialistinnen und Spezialisten. Im hanseatischen Stadtstaat arbeiten 4,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als Informatiker oder in anderen IT-Berufen.
Das Homeoffice hat sich in der Pandemie als Segen erwiesen und wird auch danach ein wichtiges Element der Arbeitsorganisation bleiben.
Gewährleistung von Vertrauen, Sicherheit und Datenschutz in einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Welt ist eine gemeinsame Aufgabe vieler Akteure. Neben dem Staat sind gleichermaßen Wirtschaft, Wissenschaft und letzten Endes auch die Anwenderinnen und Anwender selbst gefragt.
Am 27.04.2021 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil darüber gefällt, wie weit die Auskunftspflicht des Arbeitgebers gemäß Artikel 15 reicht. Ein gekündigter Mitarbeiter hatte gefordert, dass ihm alle über ihn gespeicherten Daten sowie Kopien des gesamten E-Mailverkehrs zwischen ihm und dem Unternehmen, ja sogar die bloße Erwähnung seines Namens in der Geschäftskorrespondenz, ausgehändigt werden sollten.