
Bundesrat: Zustimmung zur TK-Mindestversorgungsverordnung
Der Bundesrat hat der Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung) der Bundesnetzagentur zugestimmt. Demnach sollen alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig vom Wohnort – ein Recht auf schnelle Internetverbindung bekommen. Ein Kommentar von Dr. Tobias Bosch, Partner bei der Kanzlei Noerr in Berlin und Experte für Telekommunikationsrecht.








