
Bitkom zum Urteil des BGH zur Löschung von Hassrede in sozialen Netzwerken
An diesem Donnerstag hat der Bundesgerichtshof die Löschung von Hassrede durch Facebook grundsätzlich auch dann für zulässig erklärt, wenn keine Straftat vorliegt. Allerdings müssen die Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert und vor Account-Sperrungen angehört werden.