
TTDSG: Darauf müssen Webseiten ab 1. Dezember 2021 achten
Wichtig für alle Webseiten-Betreiber: Am 1. Dezember 2021 tritt das neue TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz) in Kraft. Ohne Übergangsfrist. Das Gesetz konkretisiert nun die Einwilligung für die Speicherung und das Auslesen von Cookies. Die Verwendung eines Cookie-Consent-Tools wird zu einem Standard. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder durch die DSGVO und dem TTDSG, auch Abmahnungen sind möglich.