
BGH prüft: Wann müssen negative Bewertungen bei Ebay entfernt werden?
Update 28.09.2022, 14:20Uhr
Verärgerte Kunden und Kundinnen dürfen nach einem Kauf über die Internetplattform Ebay ihre Kritik durchaus scharf formulieren. Diese darf aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Schmähkritik sein - also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen.