
EU schlägt neuen Haftungsrahmen für KI-Systeme vor
Bisherige nationale Haftungsvorschiften werden den Besonderheiten von KI-Systemen nicht gerecht. So stammt die gegenwärtige EU-Produkthaftungsrichtlinie noch aus dem Jahr 1985. Inzwischen sind fast vierzig Jahre vergangen. Neue Technologien haben sich entwickelt, deren Spezifika in den aktuellen nationalen haftungsrechtlichen Bestimmungen keinen Niederschlag finden.