
BGH prüft: Wer darf Datenschutzverstöße vor Gericht bringen?
Update Do, 29.09.2022, 14:43 Uhr
Verbraucherschutzverbände dürften bald vom Bundesgerichtshof (BGH) grünes Licht bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht zu ziehen - auch wenn es keine konkret Betroffenen gibt.