
Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) veröffentlicht. Die Entscheidung steht im Schatten eines bereits im September 2022 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EUGH), das dieses Gesetz bereits als nicht mit EU-Recht vereinbar bewertet hat. Das BVerfG hat nun die Position des EuGH mit weiteren Nachweisen in voller Position übernommen und die Verfassungswidrigkeit defacto bestätigt.