Cloud-Speicher, Messenger-Verläufe, Social-Media-Profile: Unser digitales Leben hinterlässt zahlreiche Spuren im Netz. Doch was geschieht damit, wenn wir sterben? Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zeigt: Gerade einmal 32 Prozent der Internetnutzer in Deutschland haben Vorkehrungen für ihren digitalen Nachlass getroffen. 16 Prozent haben ihn vollständig geregelt, weitere 16 Prozent immerhin teilweise.
Rückläufige Tendenz nach Corona-Pandemie
Die Zahlen gehen seit 2021 kontinuierlich zurück. Während der Corona-Pandemie erreichte das Thema mit 40 Prozent seinen bisherigen Höchststand, 2023 waren es noch 37 Prozent. “Während der Pandemie waren die Themen Vorsorge und digitaler Nachlass besonders präsent, jetzt rücken sie wieder in den Hintergrund”, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Knapp ein Viertel (22 Prozent) plant zumindest, künftig Regelungen zu treffen – 43 Prozent werden und wollen dies jedoch nicht tun.
Die repräsentative Befragung wurde im Zeitraum August bis September 2025 unter 1.003 Personen ab 16 Jahren durchgeführt, darunter 917 Internetnutzer.
Was wird am häufigsten geregelt?
Bei denjenigen, die Vorsorge getroffen haben, stehen Hardware-Zugänge an erster Stelle: 77 Prozent haben Login-Daten oder PINs für Smartphone, Laptop oder Tablet hinterlegt. Jeweils 45 Prozent haben dies auch für Online-Banking sowie E-Mail-Konten und Messenger-Dienste wie WhatsApp getan.
Deutlich seltener wird der Zugriff auf Cloud-Dienste wie Google Drive oder Dropbox geregelt (33 Prozent) oder der Verbleib der Hardware festgelegt (31 Prozent). Besonders vernachlässigt werden soziale Medien: Nur 15 Prozent haben Vorsorge für ihre Social-Media-Zugänge getroffen.
Social Media bleibt Tabu-Zone
Der sensible Umgang mit sozialen Netzwerken hat einen nachvollziehbaren Grund: 60 Prozent der Internetnutzer möchten explizit nicht, dass jemand nach ihrem Tod Zugriff auf ihre digitalen Inhalte erhält. Gleichzeitig wünschen sich 40 Prozent, dass ihre Profile auch posthum bestehen bleiben. Die technische Umsetzung hinkt jedoch hinterher: Lediglich 3 Prozent haben bei Online-Diensten eingestellt, dass ihr Profil nach dem Tod in einen Gedenkzustand versetzt wird.
Vertrauenspersonen statt professioneller Lösungen
Unter denjenigen mit Regelungen hat die überwiegende Mehrheit (78 Prozent) eine Vertrauensperson benannt, die sich um den digitalen Nachlass kümmern soll. Ein Drittel (34 Prozent) hat Zugänge und Passwörter in einer Datei oder Notiz hinterlegt, 15 Prozent haben testamentarisch vorgesorgt. Kommerzielle Plattformen oder Apps für die digitale Nachlassplanung spielen praktisch keine Rolle (1 Prozent).
Rechtslage: Erben bekommen vollen Zugriff
“Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes festgelegt ist, geht mit dem Erbe auch der Zugang zu digitalen Geräten und Konten über”, warnt Rohleder. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 gilt dies ausdrücklich auch für Social-Media-Accounts. Die Konsequenz: Alle Inhalte liegen gegenüber den Erben offen. “Man sollte sich rechtzeitig überlegen, ob man diese völlige Offenheit wirklich will.”
Bitkom-Empfehlungen für den digitalen Nachlass
Persönliche Informationen: Erstellen Sie zu Lebzeiten eine Liste aller genutzten Geräte und Datenträger. Legen Sie fest, was gelöscht, archiviert oder weitergegeben werden darf.
Online-Dienste: Erben treten auch in kostenpflichtige Verträge ein, haben aber meist Sonderkündigungsrechte. Hinterlegen Sie Zugangsdaten beim Notar oder nutzen Sie Nachlass- und Inaktivitätsfunktionen der Anbieter.
Soziale Netzwerke: Bestimmen Sie zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt oder legen Sie fest, ob Profile gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden sollen. Führen Sie eine Liste aller Profile mit gewünschter Handhabung.
Rohleder appelliert: “Jeder und jede sollte sich frühzeitig darum kümmern, was im Falle des eigenen Todes mit dem eigenen digitalen Erbe geschieht. Wer rechtzeitig Regelungen trifft, entlastet Angehörige und schützt seine Privatsphäre über den Tod hinaus.”
(lb/Bitkom)