SEPA 3.0 bringt weitere Erleichterungen im Zahlungsverkehr

SEPADas SEPA-Update ,,SEPA 3.0″ klingt wie die nächste industrielle Revolution im Zahlungsverkehr, ist aber mehr bürokratische Pflicht als Kür. Diverse Anpassungen speziell in der Unternehmenssoftware sind bis 20. November notwendig, damit die Zahlungen in alle europäischen Länder auch weiterhin bargeldlos mittels IBAN erfolgen können. 

,,Wir rechnen damit, dass wegen der Anpassung zu SEPA 3.0. bei unseren Kunden einige zusätzliche Arbeiten anfallen werden”, erklärt Holger Behrens, ,,unsere Berater sind jedoch bestens vorbereitet.” Das kann der Vorstand des SAP-Partners cormeta ag guten Gewissens sagen, immerhin hat sein SAP FI-CO-Team bereits seit 2012 ihre mittelständischen Kunden wie auch andere SAP-Anwender bei der SEPA-Umsetzung unterstützt, weiß, wo Einstellungen für SEPA 3.0 vorzunehmen sind. Trotzdem sei es natürlich wichtig, diese rechtzeitig auszuführen, damit es gar nicht erst zu Zahlungsverzögerungen und eventuellen Liquiditätsengpässen kommen kann.

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Änderung SEPA

Lastschriftmandat COR1 entfällt: dazu muss in der SEPA-Mandatsverwaltung die Einstellung entsprechend geändert werden.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die verkürzte Verlaufsfrist von 2 bzw. 5 Tagen auf nur noch einen Tag, und zwar im gesamten SEPA-Zahlungsraum. Das führt einerseits zu einem schnelleren Ausgleich und besserer Liquidität, andererseits müssen bei Bedarf jedoch Mahnstufen und Skontenfristen darauf angepasst werden. Ebenfalls zu begrüßen ist der Wegfall der Unterscheidung zwischen Erst- und Folgelastschrift. Wenn nämlich die Buchhaltung einmal vergaß, den Frequenztyp ,,FRST” bei Folgezahlungen auf ,,RCUR” umzustellen, ging die Lastschrift nicht durch. Mit SEPA 3.0 verwenden Zahlungsempfänger gleich bei der ersten Lastschrift ,,RCUR” für wiederkehrende Zahlungen. 

Scheck SEPA

Scheckeinzahlungen mit IBAN anstatt Kontonummer und Bankleitzahl.

Eine weitere Erleichterung im Lastschrifthandling bringt das gemeinsame CORE-Mandat mit, welches künftig auch das Lastschriftmandat COR1 mit abdeckt. Außerdem kann nach der Umstellung die BIC wegfallen, da nun auch für Nicht-SEPA-Länder die IBAN geprüft werden kann. ,,Wir empfehlen dabei gleichzeitig die oft potentiell ungenutzten Einträge in der IBAN-Tabelle zu überprüfen und zu bereinigen”, so Holger Behrens. Dazu werde der Report RFIBAN_DEL mit ausgeliefert (über Hinweis 1809452), mit dem sich IBANs automatisch prüfen und bei Bedarf löschen lassen. Zu beachten sei außerdem bei Scheckeinzahlungen, dass diese nun über das Interbankenformat als XML-Datei ans SEPA-Clearingcenter der Bundesbank gehen. Auch hier gilt künftig das Prinzip: IBAN only, anstatt Kontonummer und Bankleitzahl muss dann in der Codierzeile nur die IBAN stehen.

IBAN prüfen

IBAN only – mit SEPA 3.0 ist die BIC zur Prüfung für Nicht-SEPA-Länder nicht mehr erforderlich

Und Holger Behrens, verweist schließlich darauf, dass kein Grund zur Panik bestünde: ,,Wir wissen, dass der Zeitraum bis Ende November recht kurz ist, möchten jedoch keine unnötige Panik verbreiten. Unsere Berater und unser Support-Team sind darauf vorbereitet, auch in kürzester Zeit die notwendigen Anpassungen durchzuführen bzw. bei der Umstellung in Eigenregie hilfreich zu begleiten. Da es im Ermessen der eigenen Hausbank liegt, ob und über welchen Zeitraum beide SEPA-Formate akzeptiert werden, raten wir unseren Kunden, frühzeitig zuklären wann die Anpassungen im Rechnungswesen erfolgen sollen.”

Holger Behrens

 

Holger Behrens ist Vorstand der cormeta ag

 

 

 

www.cormeta.de

 

 

 

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