China vs. USA (und Deutschland mittendrin)

Singles Day vs. Black Friday

Quelle: Black-Friday.de

Am kommenden Montag dem 11.11.2019 feiert Deutschland nicht nur den Beginn der Karnevalssession, sondern neuerdings auch den sogenannten Singles Day. Der Singles Day ist Chinas Antwort auf die US-amerikanischen Rabatttage Black Friday und Cyber Monday, die in den letzten Jahren einen weltweiten Siegeszug vollzogen haben.

Längst werden die beiden Shopping-Phänomene in allen westlichen Industrienationen gefeiert und läuten in jedem Jahr die Weihnachtssaison ein.

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Doch hinter den Kulissen brodelt es gewaltig. Seit Jahren tobt ein Kampf um die Vorherschafft im deutschen Einzelhandel. Hauptakteur ist eine chinesische Firma mit Sitz in Hong Kong, die mithilfe einer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke versucht deutsche Händler von der Benutzung des Begriffs „Black Friday“ abzuhalten. Bereits im Jahr 2016 begann das chinesische Unternehmen damit, Abmahnungen an Händler und Portale zu verschicken, die anlässlich des weltweiten Shoppingtags „Black Friday“ eine Rabattaktion veranstalteten oder über solche berichteten. Gleichzeitig versucht ein weiteres Unternehmen aus China den „neuen“ Rabatttag „Singles Day“ in der deutschen Werbelandschaft zu etablieren. Viele Unternehmen sind bereits auf das neue Event aufgesprungen und bieten am kommenden Montag einen speziellen „Singles Day Rabatt“ an.

Anders als die werbetreibende Industrie zeigen sich die deutschen Kunden jedoch unbeeindruckt von der chinesischen Black Friday Kopie. Ein Vergleich der Google Trends Daten für die beiden Shoppingtage zeigt, dass das Suchvolumen für das Keyword „black friday“ am Black Friday 2018 in Deutschland bedeutend höher war, als das Suchvolumen des Keywords „singles day“ am Singles Day 2018.

Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn man sich die absoluten Zahlen anschaut. Für „black friday“ gab es im November 2018 3.350.000 Suchanfragen bei Google, für „singles day“ gerade einmal 49.500 (Quelle: Google Ads Keyword Tool).

Selbst in den vergangenen Tagen interessierten sich die Deutschen offenbar mehr für den am 29. November stattfindenden Black Friday 2019, als für sein chinesisches Pendant – und das obwohl der Singles Day 2019 bereits am kommenden Montag ansteht.

Die Wortmarke Black Friday

Auch die deutsche Webseite Black-Friday.de gehörte zu den Firmen, die von dem chinesischen Unternehmen aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzungen abgemahnt wurde. Als Reaktion auf den Angriff reichte Black-Friday.de im Oktober 2016 umgehend einen Löschungsantrag gegen die betreffende Marke beim DPMA ein. Dem Antrag folgend beschloss das Markenamt im März 2018 die Löschung der Wortmarke „Black Friday“. Da die Markeninhaberin jedoch Beschwerde beim Bundespatentgericht gegen die Entscheidung einlegte, konnte die Marke bisher nicht aus dem Register gelöscht werden.

Am 26. September 2019 fand in dem Verfahren eine mündliche Verhandlung vor dem Bundespatentgericht in München statt. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts könnte die Löschung der Marke für viele der eingetragenen Klassen wieder aufgehoben werden (von A wie „Abtropfständer für fotografische Zwecke“ bis Z wie „Zirkusdarbietungen“). Allerdings sieht das Bundespatentgericht (nach vorläufiger Einschätzung) ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 für Werbedienstleistungen, weil das Portal Black-Friday.de bereits seit 2012 und damit vor der Anmeldung der Marke am deutschen Markt aktiv war. Für diese Werbung betreffenden Klassen könnte die Marke dann gelöscht werden. Welche konkreten Dienstleistungen tatsächlich von der Löschung erfasst sein werden, bleibt abzuwarten. Das Urteil des Bundespatentgerichts steht noch aus und soll den Prozessbeteiligten in den nächsten Wochen zugestellt werden. 

Einstweilige Verfügung gegen chinesische Markeninhaberin

Unabhängig von dem Markenlöschungsverfahren sah sich Black-Friday.de im November 2017 gezwungen rechtliche Schritte gegen die chinesische Markeninhaberin zu ergreifen. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Landgericht Düsseldorf falsche Behauptungen, die die Markeninhaberin in Bezug auf die Marke „Black Friday“ gegenüber Kunden von Black-Friday.de geäußert hatte. Ausführliche Informationen zu den Hintergründen der einstweiligen Verfügung finden Sie hier: https://www.black-friday.de/black-friday-de-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-black-friday-gmbh-und-super-union-holdings-ltd

Im Februar 2018 reichte Black-Friday.de Hauptsacheklage beim Landgericht Düsseldorf ein. Sowohl einstweilige Verfügung, als auch Klageschrift wurden bereits an die chinesische Firma zugestellt und ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde anberaumt. Die Verhandlung wird passenderweise 2 Tage nach dem Singles Day 2019 am 13. November 2019 vor dem Landgericht Düsseldorf stattfinden (Aktenzeichen: 2a O 51/81).

www.black-friday.de
 

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