Beleidigung und Schmähung per WhatsApp – Kündigung rechtens?

Pöbeleien und böse Beleidigungen treffen auch Manager und Arbeitnehmer im Internet. Wenn solche Schmähungen durch Kollegen öffentlich sind, drohen außerordentliche Kündigungen. Aber wie öffentlich oder privat sind ehrverletzende Äußerungen in geschlossenen Chatgruppen wie beim Messaging-Dienst WhatsApp? Diese Frage beschäftigte bisher die Arbeitsgerichte einzelner Bundesländer. Am Donnerstag sind erstmals die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt am Zug. Der Präzedenzfall, den sie verhandeln, stammt aus Niedersachsen.








