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Lars Becker

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Facebook darf selbst über Inhalte entscheiden

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Facebook in seinen sogenannten Gemeinschaftsstandards grundsätzlich selbst festlegen darf, welche Inhalte nicht erwünscht sind und entsprechend weiterhin Beiträge löschen und Nutzer sperren. Aber: Betroffene müssen vor einer drohenden Sperrung informiert werden und die Möglichkeit erhalten, sich zu erklären.

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