Ab dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act. Chatbots müssen sich zu erkennen geben, Deepfakes brauchen eine technische Kennung. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Wer in der EU einen Chatbot betreibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, sollte den kommenden Sonntag im Kalender markiert haben: Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act) verbindlich. Für viele Unternehmen endet damit eine mehrjährige Übergangsphase, die im August 2024 mit dem Inkrafttreten der Verordnung begann.
Was ab Sonntag gilt
Im Kern geht es darum, Nutzern klarzumachen, wann sie es mit einer Maschine zu tun haben. Chatbots und ähnliche automatisierte Systeme müssen ihre Natur offenlegen, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Deepfakes und andere KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte sollen eine technische Kennung tragen, etwa in Form maschinenlesbarer Marker. Auch KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sollen künftig als solche gekennzeichnet werden, sofern kein Mensch redaktionell gegengeprüft hat.
Zuständig für die Überwachung ist hierzulande die Bundesnetzagentur, auf EU-Ebene übernimmt das AI Office erweiterte Kontrollbefugnisse. Wie die Kennzeichnung technisch im Detail auszusehen hat, schreibt der AI Act allerdings nicht abschließend vor. Hier dürften sich in den kommenden Monaten erst noch Standards herausbilden.
Nicht alles kommt wie ursprünglich geplant
Wer jetzt befürchtet, ab Sonntag stünde der komplette AI Act auf einen Schlag im Raum, kann etwas aufatmen. Die ursprünglich für den 2. August vorgesehene Pflicht zu digitalen Wasserzeichen für generative KI-Anbieter wurde auf Dezember 2026 verschoben. Für bereits im Einsatz befindliche Chatbots und generative Systeme gibt es zudem eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, um technisch nachzurüsten.
Deutlich größere Verschiebungen betreffen die Hochrisiko-KI-Systeme. Durch den am 27. Juli 2026 in Kraft getretenen EU Digital Omnibus (Verordnung 2026/1744) wurden die Hauptpflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf Dezember 2027 verschoben, für in regulierte Produkte wie Fahrzeuge oder Medizingeräte eingebettete KI-Systeme nach Anhang I sogar auf 2028. Wer also auf die vollständige Hochrisiko-Regulierung gewartet hat, muss sich weiter gedulden.
Ein Blick auf den Zeitplan
Der AI Act tritt seit seinem Inkrafttreten im August 2024 stufenweise in Kraft: Seit Februar 2025 gelten das Verbot bestimmter KI-Praktiken sowie Pflichten zur KI-Kompetenz in Unternehmen. Seit August 2025 gelten die Governance-Regeln sowie Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), etwa für Anbieter großer Sprachmodelle. Mit dem 2. August 2026 folgt nun der bislang umfangreichste Schritt: die Transparenzpflichten für nahezu alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mit direktem Nutzerkontakt.
Kennzeichnung ist erst der Anfang
Simon Hayward, VP Sales beim Softwareanbieter Freshworks, ordnet die Kennzeichnungspflicht gegenüber it-daily.net als sichtbarsten, aber bei Weitem nicht wichtigsten Teil eines größeren Wandels ein. Aus seiner Sicht stellt sich für Unternehmen eine viel grundlegendere Frage: ob sie überhaupt wissen, an welchen Stellen ihrer Geschäftsprozesse KI längst zum Einsatz kommt.
Ein Label allein beantworte schließlich nicht, wie ein Inhalt entstanden ist, ob ihn ein Mensch geprüft hat und wer am Ende die Verantwortung dafür trägt. Hayward plädiert deshalb dafür, Governance-Strukturen und klare Zuständigkeiten von Anfang an mitzudenken, statt Compliance erst nachträglich aufzusetzen. Seine Kernthese: Geschwindigkeit und Effizienz beim KI-Einsatz reichen künftig nicht mehr aus, Vertrauen werde zum eigentlichen Wettbewerbsfaktor.
Die entscheidendere Frage lautet daher: Wissen Unternehmen überhaupt, an welchen Stellen KI in ihren Geschäftsprozessen zum Einsatz kommt? Je stärker KI in Kundenkommunikation, interne Abläufe, HR, Marketing oder Serviceprozesse integriert wird, desto wichtiger wird Transparenz – und zwar ebenso wichtig wie Innovation selbst. Wirkliche Transparenz entsteht jedoch nur dann, wenn Serviceprozesse, operative Abläufe und Unternehmensressourcen ganzheitlich betrachtet werden und eine belastbare Datenbasis die Grundlage für verlässliche KI-Anwendungen bildet.
Simon Hayward, VP Sales bei Freshworks
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Wer eigene Chatbots, Bildgeneratoren oder Analyse-Tools einsetzt, auch als Bestandteil von Drittanbieter-Software, sollte kurzfristig prüfen, ob und wie Nutzer über den KI-Einsatz informiert werden. Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.
(red)