Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag mit.
Die Verbraucherzentralen fordern einen besseren Schutz vor dubiosen Geschäftspraktiken bei digitalen Angeboten und ein wirklich flächendeckendes schnelles Internet. Dies sei «die größte Baustelle» auch für die neue Bundesregierung, sagte der Chef des Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, am Donnerstag.
Als Konsequenz aus dem stundenlangen Ausfall der Facebook-Dienste fordern die Verbraucherzentralen mehr Alternativen in der Online-Kommunikation. «Tech-Giganten wie Google, Apple oder Amazon kontrollieren aus ihrer starken Marktposition heraus den Zugang zu Handelsplätzen und digitalen Ökosystemen», sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller,
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