Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag mit.
Verbraucherschützer können nach Ansicht eines EuGH-Gutachtens berechtigt sein, auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook zu klagen.
Im Streit mit ihrem Internetanbieter haben Kunden bald bessere Karten. Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das ein Minderungsrecht enthält: Ist das Internet deutlich langsamer als vertraglich zugesichert, kann der Verbraucher weniger Geld bezahlen.
Die Verbraucherzentralen fordern einen besseren Schutz vor dubiosen Geschäftspraktiken bei digitalen Angeboten und ein wirklich flächendeckendes schnelles Internet. Dies sei «die größte Baustelle» auch für die neue Bundesregierung, sagte der Chef des Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, am Donnerstag.
Als Konsequenz aus dem stundenlangen Ausfall der Facebook-Dienste fordern die Verbraucherzentralen mehr Alternativen in der Online-Kommunikation. «Tech-Giganten wie Google, Apple oder Amazon kontrollieren aus ihrer starken Marktposition heraus den Zugang zu Handelsplätzen und digitalen Ökosystemen», sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller,
Wer im Web unterwegs ist, stößt nach wenigen Klicks oft auf Cookie-Banner, mit denen die Betreiber eine Zustimmung zum Datensammeln einfordern. Bei einer Untersuchung stellen Verbraucherschützer massenhaft Mängel fest.
Verbraucherschützer beklagen hohe Preise für mobiles Internet in Deutschland. «Die nackten Zahlen zeigen, dass wir in Deutschland mit die teuersten Gebühren und Preise für Mobilfunk und mobiles Internet haben», sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.
Verbraucherschützer raten zu besonderer Vorsicht, wenn Verträge durch eine Unterschrift auf einem Tablet geschlossen werden sollen. «Eigentlich könnte ich auch hier den Vertrag lesen und zurückscrollen.
Ein digitaler Euro sollte aus Sicht von Verbraucherschützern so weit wie möglich die Vorteile von Bargeld abbilden. «Zahlungen in der digitalen Welt sollten wie bei Bargeld auch anonym sein», sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur.
Die beliebte Kurzvideo-App Tiktok gerät ins Visier europäischer Verbraucherschützer. Der europäische Verbraucherverband Beuc reichte am Dienstag eine Beschwerde über das Videoportal bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden ein.
Stadt Achim
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Nikolauspflege – Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen
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