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Das große „Aber“
Virtual Reality („VR“) im Sinne dieses Beitrags meint eine vollständig computergenerierte Simulation einer dreidimensionalen Umgebung. Mit dieser virtuellen Umgebung können Nutzer (das nötige Equipment vorausgesetzt) frei interagieren.
Ausreichende Verbindung zur digitalen Welt
Der Rechtsanspruch auf schnelles Internet wird aller Voraussicht nach verschärft, damit sich mehr Bürgerinnen und Bürgern auf ihn berufen können. Heute steht ein Votum im Bundestagsausschuss für Digitales an. Im Dezember könnten die neuen Regeln in Kraft treten. Ein Überblick über das Thema. 
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