Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz beschlossen, mit dem die jüngsten EU-Urheberrechtsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung.

Update 03.02.21, 12:44

Mit dem Smartphone etwas auf Youtube oder Facebook hochladen – das ist für viele Deutsche zum Alltag geworden. Für urheberrechtlich geschützte Inhalte soll es künftig klarere Regeln geben, wer rechtlich bei Verstößen verantwortlich ist.

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Kommentar zum GWB-Digitalisierungsgesetz

Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz will die Bundesregierung für einen fairen digitalen Wettbewerb sorgen und Missbrauch von Marktmacht vermeiden. Das ist wichtig und richtig – aber im Detail nicht ganz zu Ende gedacht.

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Die Kartellbehörden in Deutschland können künftig schärfer gegen mögliche Wettbewerbsverstöße der großen Digitalkonzerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in dritter Lesung der seit Monaten diskutierten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu.

Das EU-Parlament hat eine effektivere Bekämpfung illegaler Online-Inhalte gefordert. Dafür müsse ein genauer Rechtsrahmen geschaffen werden, um Online-Plattformen auch klare Vorgaben geben zu können, hieß es in einem am Dienstag verabschiedeten Bericht zum Gesetzespaket für digitale Dienste, dem sogenannten Digital Services Act.

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Der Digitalverband Bitkom begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Papiere als wichtigen Schritt zur Digitalisierung in Deutschland und zur Umsetzung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung, sieht aber gleichzeitig noch zu hohe Hürden für neue Marktteilnehmer wie Startups.

Facebook hat aus Ärger über ein geplantes Mediengesetz australischen Usern mit Einschränkungen gedroht. Das US-Unternehmen reagierte damit auf ein umstrittenes Gesetzesvorhaben der Regierung in Canberra.

Das Geschäftsgeheimnisgesetz

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und damit eine komplett neue Herangehensweise ist die Antwort auf ein sich laufend veränderndes Umfeld. Die Strafvorschriften haben sich verschärft. Gerichte gehen härter gegen Wirtschaftskriminalität vor.

Die Bundesregierung will die Einführung der geplanten Corona-Warn-App des Bundes nicht durch ein spezielles Gesetz begleiten. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor, über die der Spiegel am Freitag berichtete.

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