Kartellamt: Schärferes Vorgehen gegen Digitalkonzerne

Quelle: Koshiro K / Shutterstock.com

Die Kartellbehörden in Deutschland können künftig schärfer gegen mögliche Wettbewerbsverstöße der großen Digitalkonzerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in dritter Lesung der seit Monaten diskutierten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu.

Demnach kann das Bundeskartellamt künftig leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen.

Anzeige

Die Novelle besteht vor allem aus einem neuen Paragrafen 19a. Dieser erlaubt es dem Kartellamt erstmals, eine «überragende marktübergreifende Bedeutung» von Digitalplattformen festzustellen und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu untersagen.

Beispielsweise soll sichergestellt werden, dass die Internetriesen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbieten. Kartellverfahren sollen beschleunigt werden, damit die Behörden zügiger für einen fairen Wettbewerb sorgen können.

Zudem sieht die Novelle auch eine Überarbeitung der Fusionskontrollen vor, so dass sich das Bundeskartellamt auf relevante Fusionen konzentrieren soll. Zusammenschlüsse mittelständischer Unternehmen sollen erst der Kontrolle unterliegen, wenn alle beteiligten Unternehmen in Deutschland mindestens einen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro machen, statt bisher fünf Millionen.

Eigentlich hätte das Digital-Update für das Wettbewerbsrecht noch 2020 verabschiedet werden sollen. Doch Union und SPD konnten sich zunächst nicht einigen, ob auch der Rechtsweg verkürzt werden soll, um jahrelange Rechtsstreitigkeiten zwischen den Digitalkonzernen und dem Bundeskartellamt zu vermeiden. Letztlich setzte sich die Union mit ihrer Auffassung durch, dass Beschwerden nicht mehr zuerst beim Oberlandesgericht Düsseldorf landen, sondern direkt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) als oberster Instanz verhandelt werden. Zuvor hatten der Jura-Professor Hermann-Josef Bunte, ehemaliger Richter am Hanseatischen OLG, sowie der Bundesgerichtshof selbst in kurzen Gutachten die rechtlichen Bedenken aus dem Weg geräumt.

Redner der Regierungsparteien betonten, mit der Novelle wolle man die digitale Wirtschaft nicht ausbremsen, indem man Unternehmen nur wegen ihrer bloßen Größe angehe. «Wir wollen sie lediglich dort in ihre Verantwortung nehmen, wo sie ihre Marktposition zum Nachteil der Wettbewerber, der Verbraucher, der Unternehmen missbräuchlich ausnutzen», sagte der CDU-Abgeordnete Matthias Heider. Sein Parteikollege Hansjörg Durz sagte: «Wir feiern nicht weniger als die Geburtsstunde der sozialen Digitalwirtschaft.»

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begrüßte den Parlamentsbeschluss. «Der deutsche Gesetzgeber ist hier international Vorreiter.» Ähnliche Instrumente würden zwar auch auf europäischer Ebene diskutiert, aber der Gesetzgebungsprozess stehe hier noch ganz am Anfang. «Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.»

dpa

Anzeige

Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel

Newsletter
Newsletter Box

Mit Klick auf den Button "Jetzt Anmelden" stimme ich der Datenschutzerklärung zu.