Am 19. Juli 2023 tritt die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft und ist ab Januar 2027 zwingend anzuwenden. Ein Kommentar von Dr. Arun Kapoor, Partner der Kanzlei Noerr in München.
EU-Regulierung für Kryptomärkte
Im April hatte das EU-Parlament die Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) verabschiedet. Der deutsche Branchenverband Bitkom würdigte dies als „Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche“, denn dadurch würde ein erster umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Krypto-Dienstleister entstehen, der damit Rechtssicherheit für die Branche schafft.
Um die Chancen von Künstlicher Intelligenz (KI) zu nutzen und gleichzeitig ihre Risiken einzudämmen, wollen die EU und die USA stärker zusammenarbeiten. So soll unter anderem eine Expertengruppe zur Überwachung und Messung bestehender und neuer KI-Risiken eingesetzt werden, wie aus einem am Mittwoch beim Handels- und Technologierat von EU
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Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten wie Bitcoin sollen in der EU künftig automatisch zwischen den nationalen Steuerbehörden ausgetauscht werden. Auch steuerrelevante Informationen über die wohlhabendsten Menschen sollen geteilt werden können. Darauf einigten sich die Finanzminister der EU-Länder am Dienstag in Brüssel.
Nicht verbieten, aber umfangreich regulieren: Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich auf entsprechende Leitplanken für die Einschränkung der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) geeinigt. Konkret geht es um generative Systeme wie ChatGPT oder Midjourney. Der Entwurf, der sogenannte “Artificial Intelligence Act” wird nun an die nächste Verfahrensstufe weitergeleitet.
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