Bestehende Arbeitsabläufe straffen
Seit dem 1. Januar gilt die eRechnungspflicht für in Deutschland ansässige B2B-Unternehmen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie treibt einerseits die Digitalisierung voran und besitzt großes Potenzial für Effizienzsteigerungen sowie Kosteneinsparungen. Sie kann aber andererseits auch eine Herausforderung sein.
Digitalisierungsplattformen
Die E-Rechnung soll das Standardformat im B2B-Geschäft werden. Unternehmen müssen daher beide Formate effizient verarbeiten können. Die Prozessstruktur dafür aufzubauen, ist jedoch ressourcenintensiv. Low-Code schafft Abhilfe.
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E-Rechnung
Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige Einkommensquelle für die EU-Staaten. Gerade beim Kauf von digitalen Dienstleistungen ging ihnen aber zuletzt aber Geld durch die Lappen. Das soll sich ändern.
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im letzten März war es beschlossen: Die Nutzung der E-Rechnung für B2B-Transaktionen wird in Deutschland zur Pflicht.
Alles, was Sie wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland E-Rechnungen nutzen. Dies bedeutet, dass Rechnungen zwischen Unternehmen nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Dateien verschickt werden dürfen. Die Übergangsfrist erlaubt es Unternehmen jedoch, sich schrittweise auf diese Veränderung einzustellen.
Wie sich Freelancer auf die ab 2025 geltenden Regelungen vorbereiten
Ab 2025 wird die E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze Pflicht. Davon betroffen sind auch Freelancer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen gegenüber Unternehmen erbringen – also quasi alle Solo-Selbstständigen.
Pflicht ab Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Regelung stellt Firmen vor Herausforderungen – insbesondere bei der Wahl geeigneter Softwarelösungen. Fünf Punkte helfen, sich für das passende System zu entscheiden.
Betriebe im Zugzwang
In weniger als fünf Monaten müssen B2B-Unternehmen in der Lage sein, eingehende elektronische Rechnungen zu verarbeiten. Ab 2028 dürfen sie Rechnungen nur noch elektronisch an ihre Geschäftspartner versenden.
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