Tipps, Tricks und eine Checkliste
Anfang 2025 wurde in Deutschland im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht eingeführt. Den rechtlichen Background bildet das Wachstumschancengesetz, in dem die Bundesregierung definiert, was sie unter einer elektronischen Rechnung versteht.
Von der Gesetzesanforderung zum Digitalisierungsschub
Komplexe Richtlinien, gesetzliche Vorgaben und ein undurchsichtiger Dschungel an Angeboten haben die Akzeptanz und das Umsetzungstempo der E-Rechnungspflicht zwar etwas gebremst, aber die Einführung der E-Rechnung ist ein zentrales Thema, das aktuell viele Unternehmen und öffentliche Einrichtungen beschäftigt.
E-Mail-Sicherheit im Kontext der E-Rechnungspflicht
Die elektronische Rechnung wird ab 2025 schrittweise im B2B-Bereich verpflichtend – ein längst überfälliger Schritt in Richtung digitaler Effizienz. Doch in der Praxis zeigt sich: Mit der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen entstehen neue Angriffsflächen.
Bestehende Arbeitsabläufe straffen
Seit dem 1. Januar gilt die eRechnungspflicht für in Deutschland ansässige B2B-Unternehmen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie treibt einerseits die Digitalisierung voran und besitzt großes Potenzial für Effizienzsteigerungen sowie Kosteneinsparungen. Sie kann aber andererseits auch eine Herausforderung sein.
Digitalisierungsplattformen
Die E-Rechnung soll das Standardformat im B2B-Geschäft werden. Unternehmen müssen daher beide Formate effizient verarbeiten können. Die Prozessstruktur dafür aufzubauen, ist jedoch ressourcenintensiv. Low-Code schafft Abhilfe.
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E-Rechnung
Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige Einkommensquelle für die EU-Staaten. Gerade beim Kauf von digitalen Dienstleistungen ging ihnen aber zuletzt aber Geld durch die Lappen. Das soll sich ändern.
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im letzten März war es beschlossen: Die Nutzung der E-Rechnung für B2B-Transaktionen wird in Deutschland zur Pflicht.
Alles, was Sie wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland E-Rechnungen nutzen. Dies bedeutet, dass Rechnungen zwischen Unternehmen nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Dateien verschickt werden dürfen. Die Übergangsfrist erlaubt es Unternehmen jedoch, sich schrittweise auf diese Veränderung einzustellen.
Gesundheitsholding Lüneburg GmbH
Lüneburg
Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe
Düsseldorf, Borken (Westfalen)
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