Die Digitalisierung von Verträgen hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Im vergangenen Jahr hat die Änderung des Nachweisgesetzes zu einer kontroversen Diskussion über den Einsatz digitaler Signaturen für Arbeitsverträge geführt. Anwender sollten sich davon nicht verunsichern lassen, meint Lutz Graf, Senior Account Manager bei D-Trust, einem Unternehmen
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Am 1. August treten umfangreiche und tiefgreifende Änderungen für Arbeitsverträge in Deutschland in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (2019/1152) umgesetzt. Laut dem überarbeiteten Nachweisgesetz (NachwG) müssen Arbeitgeber künftig umfangreich Auskunft geben.
Digitale Signatur
In der digitalen Wirtschaft geht der Trend immer mehr zu elektronisch signierten Verträgen, die Medienbrüche verhindern und so Zeit und Kosten sparen. Kommen dabei Signaturkarten zum Einsatz, die immer noch weitverbreitet sind, können Signaturen allerdings leicht zurückdatiert werden. Ingolf Rauh, Head of Product and Innovation Management bei Swisscom Trust
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Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen zahlt sich aus. Verschiedene Studien untermauern diese Aussage. Unternehmen mit höherem Digitalisierungsgrad erweisen sich als resilienter in Krisensituationen wie der aktuellen Pandemie und erzielen ein bis zu dreimal höheres Umsatzwachstum.

Entrust, Anbieter im Bereich vertrauenswürdige Identitäten, Zahlungen und Datenschutz, integriert mit seinem Remote Signing Service (RSS) hochsichere, verifizierbare Mitarbeiter-Signaturfunktionen in Dokumentanwendungen und Workflows. 

Dokumente, wie Rechnungen, Verträge, Vollmachten, Finanzunterlagen oder Konstruktionszeichnungen, enthalten sensible Informationen oder Betriebsgeheimnisse. Damit diese verbindlich und ihre Integrität sowie Vertrauenswürdigkeit gewahrt bleiben, müssen sie unterschrieben werden.

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