Neue gesetzliche Anforderungen
Am 16. Dezember des letzten Jahres beschloss die Bundesregierung den Entwurf des neuen Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG). Das Ziel: ein stärkeres Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt.
Ein „Weiter so wie bislang” kann es für Unternehmen und deren Corporate-Governance-Strategien nicht geben. Nicht nur wegen der Corona-Krise, sondern auch wegen der wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung und Cyber-Risiken. Corporate Governance und damit auch die Rolle des Aufsichtsrats müssen somit auf ein neues Fundament gestellt
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