Parlamentarier aus europäischen Staaten warnen vor «Chatkontrolle»

Chat

Mehrere Dutzend Parlamentarier aus europäischen Staaten haben die Pläne der EU-Kommission für die sogenannte Chatkontrolle kritisiert. In einer schriftlichen Erklärung halten die 30 Unterzeichner fest, dass die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder zwar auch für sie hohe Priorität habe. Der von der Kommission formulierte Vorschlag würde Provider aber aus ihrer Sicht zur Einführung von Software zur Inhaltsprüfung von Kommunikation verpflichten, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aushebeln und das Scannen von persönlichen Cloud-Speichern zur Folge haben.

Auf der Website der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat jedes Mitglied die Möglichkeit, eine dort eingestellte schriftliche Erklärung zu unterzeichnen. Zu den Unterzeichnern der Erklärung zum «Schutz von Kindern und grundlegenden europäischen Rechten», die auf eine Initiative des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, zurückgeht, zählen unter anderem Abgeordnete aus Österreich, Slowenien, Dänemark, der Ukraine, Frankreich und der Schweiz. Aus Deutschland schlossen sich neben mehreren FDP-Politikern die Grünen-Bundestagsabgeordneten Julian Pahlke und Max Lucks sowie der AfD-Abgeordnete Norbert Kleinwächter an.

Anzeige

Die EU-Innenkommissarin, Ylva Johansson, hatte im Mai 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, um die Verbreitung von Darstellungen einzudämmen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Kritiker nutzen dafür das Schlagwort «Chatkontrolle». Sie sehen darin einen Versuch, die gesamte Kommunikation im Netz inklusive verschlüsselter Nachrichten zu scannen und fürchten Massenüberwachung. Die EU-Länder und das Europaparlament haben noch nicht über ihre Haltung zum Gesetzesvorschlag abgestimmt. Innenminister hatten sich zuletzt aber aufgeschlossen dafür gezeigt.

Die Bundesregierung hatte im April erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag der EU-Kommission vorgebracht. In einer Stellungnahme, die zwischen den Ministerien für Familie, Justiz, Inneres, Familie und Digitales abgestimmt wurde, hieß es damals: «Aus Sicht der Bundesregierung sind wesentliche Änderungen im Verordnungsentwurf erforderlich, damit dieser aus deutscher Sicht zustimmungsfähig wird.»

dpa

Anzeige

Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel

Newsletter
Newsletter Box

Mit Klick auf den Button "Jetzt Anmelden" stimme ich der Datenschutzerklärung zu.