Der Freiburger Rechtsprofessor Moritz Hennemann soll Nachfolger von Louisa Specht-Riemenschneider werden. Er steht der Verordnung, die er durchsetzen soll, durchaus kritisch gegenüber.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, dass die Spitzen der Regierungsfraktionen von Union und SPD ihren Favoriten für die Nachfolge von Louisa Specht-Riemenschneider gefunden haben. Die amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte hatte im März öffentlich gemacht, dass sie ihr Amt krankheitsbedingt niederlegen muss.
Ein Akademiker aus dem Breisgau
Moritz Hennemann lehrt Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und hat seinen akademischen Weg über Heidelberg, Krakau und Oxford genommen. Nach seiner Habilitation 2019 in Freiburg war er zunächst Professor in Passau, kehrte aber vor etwa zwei Jahren an seine Heimatuniversität zurück. Mit 41 Jahren erfüllt er die gesetzliche Altersvoraussetzung von mindestens 35 Jahren, wäre aber der jüngste Amtsinhaber seit Langem. Als neunter Bundesbeauftragter für den Datenschutz würde er in die Fußstapfen einer Behörde treten, die gerade in einem strukturellen Wandel steckt.
Skepsis gegenüber dem eigenen Werkzeug
Was auffällt: Hennemann hat in der Vergangenheit offen Kritik an der DSGVO geübt, jenem Regelwerk, dessen Durchsetzung seine künftige Kernaufgabe wäre. 2020 sprach er in einem Fachbeitrag von einem „Innovationshemmnis“. Später argumentierte er, das Datenrecht werde zu sehr durch eine datenschutzrechtliche Brille betrachtet, während wirtschafts-, industrie- und sicherheitspolitische Überlegungen zu kurz kämen. So plädiert er dafür, Entscheidungen über Datenübermittlungen in Länder wie die USA nicht allein nach Datenschutzkriterien zu treffen, sondern auch geopolitische und verteidigungspolitische Interessen einzubeziehen.
Fachlich wird er dennoch als Kontinuität zur bisherigen Amtsinhaberin eingeschätzt.
Das Amt schrumpft und wächst zugleich
Hennemann tritt ein Erbe an, das sich gerade verändert. Einerseits will die Koalition die Kontrollbefugnisse der Behörde gegenüber Nachrichtendiensten einschränken. Andererseits sollen Zuständigkeiten von den Landesbehörden nach Bonn wandern, wo die Bundesdatenschutzbehörde ihren Sitz hat.
Bis er das Amt übernehmen kann, braucht es noch einen formalen Akt: Das Bundesinnenministerium muss ihn vorschlagen, der Bundestag ihn mit einfacher Mehrheit wählen. Danach ist er europarechtlich in seiner Unabhängigkeit geschützt und weisungsfrei.
Specht-Riemenschneider arbeitet trotz ihrer Erkrankung weiter, weil sie ein bekanntes Problem vermeiden will. Beim eigenen Amtsantritt hatte es eine monatelange Lücke gegeben, in der nur ein leitender Beamter die Behörde führte. Dieser verfügt formal über weniger Befugnisse als ein vom Bundestag gewählter Beauftragter. Diesen Zustand will sie ihrer Nachfolge ersparen.