Der Europäische Gerichtshof erklärt VPNs für rechtmäßige Werkzeuge. Anbieter haften nicht automatisch für das Umgehen von Geoblocking.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass virtuelle private Netzwerke (VPNs) rechtmäßige technische Werkzeuge darstellen. Nach dem Urteil können Anbieter von VPN-Diensten nicht automatisch haftbar gemacht werden, wenn Nutzer deren Dienste verwenden, um geografische Sperren (Geoblocking) zu umgehen. Gleichzeitig stellt das Gericht klar, dass Webseitenbetreiber und Verlage keine unüberwindbaren Sperrsysteme errichten müssen. Es genügt, wenn Webseiten Geoblocking-Maßnahmen einsetzen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Anlass des Rechtsstreits um die Manuskripte von Anne Frank
Auslöser des Verfahrens war eine wissenschaftliche Online-Ausgabe der Manuskripte von Anne Frank, die von niederländischen und belgischen Forschungseinrichtungen kostenfrei veröffentlicht wurde. Da das Urheberrecht an den Werken in den Niederlanden noch bis 2037 besteht, in Belgien jedoch abgelaufen ist, wiesen die Betreiber Zugriffe aus den Niederlanden mit der Hinweismeldung nicht an Ihrem Standort verfügbar ab. Der Anne Frank Fonds, Inhaber der niederländischen Urheberrechte, argumentierte, dass diese Sperre durch VPN-Dienste leicht umgangen werden könne. Der EuGH wies diese Argumentation zurück und stellte fest, dass die Möglichkeit der Umgehung per VPN das Geoblocking nicht unwirksam macht.
Bedeutung für den Urheberrechtsschutz und die digitale Privatsphäre
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für urheberrechtliche Auseinandersetzungen in der Europäischen Union. Es stärkt die Rechtssicherheit für Anbieter von Datenschutz-Werkzeugen sowie für Anwender. VPNs werden vom Gericht primär als Instrumente zur Wahrung der Privatsphäre eingeordnet und nicht als reine Hilfsmittel zur Urheberrechtsverletzung.
(red)