Die Europäische Kommission könnte noch in dieser Woche vorläufige Ergebnisse veröffentlichen, wonach Amazon Web Services und Microsoft Azure die Kriterien für eine Gatekeeper-Einstufung unter dem Digital Markets Act erfüllen.
Das berichtet Bloomberg anhand von Insider-Quellen. Werden die beiden Cloud-Anbieter offiziell als Gatekeeper anerkannt, müssen sie künftig Interoperabilität mit anderen Diensten sicherstellen und dürfen Kunden nicht länger durch technische oder vertragliche Mittel an ihre Plattformen binden. Auch die Bevorzugung eigener Produkte wäre verboten. Verstöße können mit bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, im Wiederholungsfall mit bis zu 20 Prozent.
Hintergrund: Marktmacht und Infrastrukturausfälle
Die Kommission hatte die Untersuchung im November eröffnet. Anlass war die Konzentration kritischer digitaler Infrastruktur bei wenigen Anbietern, die durch mehrere größere Ausfälle ins öffentliche Bewusstsein gerückt war. Beispielsweise war Ende Oktober AWS ausgefallen und legte so zahlreiche Dienste lahm. Der DMA gilt bisher für Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft, jedoch jeweils nur für bestimmte Dienste wie App-Stores oder Messenger. Cloud-Infrastruktur war bislang nicht erfasst.
Die Untersuchung fällt in eine politisch angespannte Phase. Die US-Regierung hat die europäische Regulierung wiederholt als Diskriminierung amerikanischer Konzerne bezeichnet. Apple und Meta wurden bereits mit Bußgeldern belegt. Eine Ausdehnung des DMA auf den Cloud-Bereich würde den Konflikt weiter verschärfen.
Marktlage in Europa
US-amerikanische Hyperscaler erwirtschaften rund 70 Prozent der Einnahmen im europäischen Cloud-Markt. Wechsel zwischen Anbietern sind technisch aufwendig und teuer, was Kunden faktisch an bestehende Plattformen bindet. Verbindliche Interoperabilitätsregeln könnten die Marktstellung europäischer Anbieter wie OVHcloud, Hetzner und Scaleway stärken.
(red)